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Plattformwahnsinn und Nazi-Regime

Die Verhetzungsregie von Oberhofer und der Plattform zeigt ihre Erfolge. Oberhofer träumt weiter seine Geschichtsinterpretationen >zum TT Artikel vom 2011 06 02> und negiert die mittlerweile über ein Jahrhundert konsequent entscheidende Judikatur. Leider lassen sich die Bauern mit diesen Gschichtln noch immer das Geld aus der Tasche ziehen. Der Langkampfener Bürgermeister hat sich in profunder Unkenntnis der Geschichte zu höchst unpassenden Vergleichen hinreißen lassen. >zum TT-Artikel vom 2011 06 04>

Die Karrer'sche Geschichtsinterpretation ist kein Langkampfener Phänomen und auch nicht neu. In Mieming wurde ein ähnlicher Gedankengang 2008 in einem Leserbrief an das Bezirksblatt vertreten >zum Leserbrief> und >zur Antwort auf den Leserbrief>.
Es ist rechtshistorischer Unfug, der hier immer wiedergekäut wird.
Es sei aber hier daran erinnert, wieviel der Gau-Agrarbehördenleiter Dr. Haller in den 1940er Jahren in Osttirol den Gemeinden, als Auftragstäter des Nationalsozialistischen Regimes, an Gemeindegut genommen, "wegreguliert", hat. Trotz der deutschen Gemeindeordnung. Oberstaatsanwalt in Ruhe >Dr. Rainer> ist übrigens Anteilsberechtigter einer auf diese Weise entstandenen Agrargemeinschaft.
Es ging der politischen Macht um die Unterstützung durch die Bevölkerung. Die Regulierungen waren ein Weg, diese Unterstützung zu gewinnen.
Dieser Gedankengang war der Tiroler Landespolitik nach 1945 sicher nicht fremd. Die Blut und Boden-Argumentation in der Landtagsdebatte (>zum Protokoll>) zum TFLG 1952 erinnert daran. Die gegen die Jahrhunderte währende Rechtskontinuität Österreichs gewandte Regulierungbegründung des Behördenleiters Dr. Albert Mair, es sei altes deutsches, germanisches, Recht, ebenso. Wie auch gewisse Personalkontinuitäten nicht zu übersehen sind.

So führt der Historiker Gerhard Siegl vom Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie an der Universität Innsbruck in seinem gekürzten Beitrag in der Fachzeitschrift Österreich in Geschichte und Literatur  >"Der größte Kriminalfall seit 1945 oder die Sicherung alter Rechte"> auf Seite 116 aus:
 
"Die entscheidende Phase der Eigentumsübertragung
Bis zum März 1938 ist kein Fall bekannt, in dem das Eigentum am Gemeindegut den 
Agrargemeinschaft übertragen wurde. Der erste dokumentierte Fall stammt aus der Osttiroler Gemeinde Assling, wo nach der Auflösung der Ortsfraktionen durch die Nationalsozialisten in den Jahren 1941/42 Agrargemeinschaften gebildet wurden, die nicht nur das Nutzungsrecht, sondern auch die Eigentümereigenschaft zugesprochen bekamen. Diese Änderung der Verwaltungspraxis stand in einer Linie mit zahlreichen „Neuinterpretationen geltender allgemeiner Gesetze im nationalsozialistischen Geist"."

Die vollständige Studie Siegls finden Sie >hier>.

Die verantwortlichen politischen Strukturen in denen dieser Geist wehte, sind hinreichend bekannt.
Bürgermeister Karrer hätte diese Diskussion besser nicht begonnen.