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Kasperl und Krokodil: Rollenzuweisung als Exit-Strategie von ÖVP und Bauernbund

Es ist gekonnt medial inszeniert. Oberhofer, Danzl, Riser und alle 300 Handaufheber im Milser >>Anarcho-Stadl>> sind die Bösen, die Krokodile. Sie verhindern die Rechtsstaatlichkeit in Tirol.

Der Tiroler Bauernbund , die ÖVP und die amtierende Landesregierung wandeln auf dem Pfad der Tugend und behaupten, alle höchstgerichtlichen Erkenntnisse zu 100% umsetzen zu wollen. Sie mimen den tapferen Kasperl, der sich nur mit Mühe gegen das "Outlaw-Krokodil" wehren kann.
So sollen es die Menschen im Land glauben.

Den Wählern wird wieder einmal etwas vorgegaukelt.
Dass der AGVW gut in die zugewiesene Krokodil-Rolle passt, ist erkennbar. Die Rolle des Ober-Krokodils in diesem Kasperltheater wird jedoch nicht gezeigt. Sie verbirgt sich hinter dem braven Kasperl.
Das Ober-Krokodil ist und bleibt der Bauernbund.
Er hat die gesamte rechtsstaatliche Malaise verursacht, hat Gesetze beugen und brechen lassen, so wie er auch in den vergangenen drei Jahren die verfassungskonforme Aufarbeitung des Unrechts mit allen Mitteln verzögert und verhindert hat.
Der politische Wunsch im Programm des Tiroler Bauernbundes aus 1904 ist nicht zu kritisieren. Den Entschluss jedoch, den Weg der Rechts- und Verfassungswidrigkeit zur Umsetzung des Wunsches zu beschreiten, kann ein demokratischer Rechtsstaat nicht hinnehmen.

ÖVP-Bauernbund-Granden der Vergangenheit waren stolz auf den täglichen Rechtsbruch im Regierungsgeschäft, die Nachfahren sind zu feige, sich erstens den Fehlern der Vergangenheit zu stellen und sie zweitens auch zu beheben.
Die Verantwortung zur Umsetzung der >>unbrauchbaren Gesetzesnovelle>> wurde auf die Schultern kleiner Gemeinderäte und Agrargemeinschaftsfunktionäre abgeladen. Jene, die den rechtsbrecherischen Unfug der Vergangenheit nur zu gerne geglaubt haben, werden heute als die Bösewichter dargestellt.
Der Bauernbund verleugnet seine politische Verantwortung.
Was in diesem Bereich in den letzten 100 Jahren alles geschehen ist, kann man ermessen, wenn man den Gemeindegutsbegriff im >>Österreichische Staatswörterbuch 1906>> mit dem vergleicht, was in der zweiten Republik daraus gemacht wurde.
Das Gemeindegut war völlig klar als Teil der Gemeindeordnungen geregelt. Der Gemeinderat konnte souverän darüber verfügen. So wie es auch heute der VfGH und der VwGH sehen.

Heute erklärt sich die Gemeindeabteilung unter Führung LH Platters entgegen der Judikatur des VwGH für das Gemeindegut von Gemeindegutsagrargemeinschaften für unzuständig und sorgt so dafür, dass die Gemeinden bei den Agrargemeinschaften und den Agrarbehörden um ihre Rechte betteln müssen. Der AGVW bekämpft dezidiert die ohnehin geringen Rechte der Gemeinden und die diesbezüglichen Erkenntnisse der Höchstgerichte.

Der Bauernbund hat die Gemeinden in rechtswidriger Salamitaktik über den Tisch gezogen. Zum Nutzen seiner kleinen Klientel, zum Schaden der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung.
Der Rechtsstaat wird sich durchsetzen, den Verhinderern bleibt keine Ehr'.