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AG Obermieming - Löschung der Teilwaldrechte Golfplatz

Unter den Agrariern in Obermieming „grummelt“ es seit einiger Zeit gewaltig. Ursache ist offensichtlich der brisante Inhalt des lapidaren Berichts des Bürgermeisters in der GR-Sitzung vom 12 09 2018:

TOP 4 b) Als Substanzverwalter der Gemeindegutsagrargemeinschaft Obermieming berichtet der Bürgermeister von der Löschung der Teilwaldrechte im Bereich der Spielbahnen des Golfplatzes.

Nun ist offensichtlich das durch Bescheid der Agrarbehörde amtswegig eingetreten, was die LISTE STERN von ihm bereits vor der GR-Sitzung am 04.02.2015 gefordert hat:
>> 45. Gemeinderatssitzung am 04.02.2015>>

Es entfällt mit der Löschung der Teilwaldrechte jede denkmögliche Rechtsgrundlage für eine laufende Entschädigung der Nutzungsberechtigten auf dem Golfplatzareal. Es gibt keine Berechtigung für die abgeschlossenen Bestandsverträge. Das Gutachten von Prof. Dr. Karl Weber ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde.
>>Der VfGH, die Golfplatz-Pacht und der Bürgermeister Teil 2>>

Der Bürgermeister und Substanzverwalter Dr. Dengg ist einmal mehr gefordert, von der Betreibergesellschaft die Zahlung des vollständigen Substanzertrages, also Pacht plus die laufenden Entschädigungszahlungen für die angeblich entgangenen Nutzungen, an die Agrargemeinschaft zu verlangen. Die rechtswidrig erhaltenen Entschädigungen sind zurückzuzahlen. Pachterträge aus dem Gemeindegut sind Substanzerträge, die ohne Abstriche allein der Gemeinde zustehen.

Er und die "Mirfirins"-Fraktionen haben kein Recht und schon gar keine Ausrede mehr, so wie bisher weiter zum Schaden der Gemeinde  "herum zu eiern".

Seine gezielte Verzögerungstaktik zur Golfplatzpacht, seit Februar 2015 und länger, muss endlich beendet werden.

>>2011 12 12 Musterfall Mieming - Gemeinderat verschenkt 50% der Substanzerträge>>