Aktuelles

Bürgermeister Dr. Dengg und das Jägerlatein

GR Stern hat in der GR-Sitzung vom 13.07.2011 bezüglich der Jagd Obermieming eine Anfrage gestellt und eine unbefriedigende und im wesentlichen Teil auch falsche Auskunft erhalten.

Die Anfrage:
"Die Eigentumsverhältnisse im Jagdrevier Obermieming wurden richtig gestellt.
Was ist seither geschehen?
Wurde für die Zukunft die Zahlung des aliquoten Anteils der Jagdpacht an die Gemeinde beim Pächter veranlaßt?
Welche Schritte hat die Gemeinde gegenüber der AG Obermieming gesetzt, um die zu Unrecht einbehaltene Pacht aus 59 Jahren zurück zu erhalten?
Gibt es eine Reaktion der AG Obermieming auf die geänderte Sachlage?"


Bgm. Dr.Dengg führte sinngemäß aus:
"Die Gemeinde Mieming hat keinerlei Schritte gesetzt.
Im Übrigen ist die Sache bis auf die letzten drei Jahre verjährt.
Eine Reaktion der Agrargemeinschaft Obermieming ist nicht erfolgt."


Siehe dazu unser >>Kommentar zur letzten Gemeinderatssitzung>>

Es lohnt sich, die Aussagen des Bürgermeisters nochmals genau zu beleuchten:

a) Die Gemeinde Mieming hat keinerlei Schritte gesetzt:
Der Bürgermeister bestätigt seine Inaktivität und damit auch seine Fahrlässigkeit im Umgang mit gerechtfertigten Vermögensansprüchen der Gemeinde. Das hat mit der Höhe der Ansprüche noch nichts zu tun.

b) Die Sache ist bis auf die letzten drei Jahre verjährt.
Die Aussage ist schlicht falsch.
Das Wort Jägerlatein greift hier zu kurz. Die Aussage ist entweder auf Unwissenheit zurückzuführen oder sie ist gezielte Desinformation des Gemeinderates und der Öffentlichkeit. Beides ist schlimm genug.
Zur juristischen Seite:
Der Anspruch der Gemeinde ist aus einem Fehler der AG Obermieming bzw. möglicherweise der BH Imst entstanden. Es handelt sich also um einen Kondiktionsanspruch (Bereicherungsanspruch) der Gemeinde gemäß den §§ 1041, 1042 oder 877 ABGB. Nach dem Grundsatz: causa data, causa non secuta.
Wie man im juristischen Standardkommentar zum ABGB von Dittrich-Tades nachlesen kann, ist die Verjährungsfrist für alle Kondiktionsansprüche 30 Jahre.
Siehe  >>Kommentar ABGB>>
Dies verändert die Höhe des Anspruchs erheblich.
Waren es bei einer Verjährungsfrist von 3 Jahren rund € 15.000.- , so sind es im Fall der 30 jährigen Verjährungsfrist nominell doch etwa € 100.000.- und valorisiert rund € 150.000.-, die die Gemeinde zu beanspruchen hat.
Das ist ein ziviler Anspruch der Gemeinde gegenüber der Agrargemeinschaft und hat mit der Rechtsfrage der Neuregulierung der AG Obermieming überhaupt nichts zu tun.
Der Unterschied in den Verjährungsfristen bedeutet viel Geld, das der Gemeinde zusteht.
Es ist die verdammte Pflicht und Schuldigkeit des Bürgermeisters, umgehend die notwendigen Schritte zu setzen, um erstens die korrekte Schadenshöhe zu ermitteln und zweitens die entsprechende Rückzahlung in geeigneter Form einzufordern.
Schadensminimierung in der Art des Jägerlateins zu Gunsten der Agrargemeinschaft Obermieming wäre Untreue.

c) Eine Reaktion der Agrargemeinschaft Obermieming ist nicht erfolgt:
Totstellen mag ein jagdliches Phänomen sein, ist aber keine Lösung für eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Auch hier haben die Organe auf dem Boden des Rechts zu handeln.
Sie haben die Lage nicht verursacht und es kommt auch nicht auf ein Verschulden der Agrargemeinschaft an.
Es ist die eingetretene Bereicherung der Agrargemeinschaft durch die Jagdpachteinnahmen, die immer der Gemeinde gehört hätten, zugunsten der Gemeinde abzuwickeln.
Das ist die gesetzliche Situation.


Das "edle Waidwerk" in Tirol wird durch vielerlei Ungereimtheiten bestimmt. Nicht nur im oben geschilderten Fall.

Politische Einflußnahme:
Steixner versucht mit vermutlich gesetzwidrigen Methoden auf die Besetzung der Führungspositionen des unabhängigen Jägerverbandes Einfluß zu nehmen. Im Sinne von Schwarzmander-Bauernbund Interessen. Eine Rücktrittswelle im Vorstand war die Folge.
Die Vorgänge wurden sehr anschaulich im ECHO geschildert.
>>Aufstand der Jäger>> und >>Weidmanns (Un)Heil!>>

All das ist "part of the game", denn so geht das Spiel der Herrenbauern. Es ist ihr Spiel. Bloß eines vertragen die Herrenbauern gar nicht: Wenn sie an den Gesetzen gemessen werden, die für alle anderen gelten. Sei es bei der Jagd oder sei es bei Grund und Boden.
>>Von Fürsten und von Herrenbauern, in Afghanistan und anderswo>>

Günstlingswirtschaft:
Angesichts der politischen Verirrungen im Jägerverband wundert es nicht, dass Landesjägermeister Berktold als Miltärkommandant das Jagdrevier auf dem ihm unterstehenden Truppenübungsplatz zu günstigsten Konditionen an sich selbst verpachtete.
>>TT Berktolds Jagd Hochfilzen>>

Nicht unerwartet ist es, dass Altlandeshauptmann Partl sein festgestellt rechtswidriges Handeln in Agrargemeinschaftsfragen mit der begünstigten Pacht der Agrargemeinschaftsjagd Kematen belohnen konnte.
>>Echo Jagd Partl>>
>>Profil Jagd Partl>>
>>Landläufig Diebstahl>>

Unverständliche Judikatur in Tirol und klare Steuergesetze in Europa
In unserem Beitrag
>>Die Jagd, die Agrar, die Agrarbehörden, der Fiskus und der Rechtsstaat>>
haben wir auf die sogar für die Schwarzmander anfechtbare Judikatur des LAS in Hinblick auf das Jagdrecht hingewiesen.
Das Steuerrecht in Europa und Österreich sieht die Jagdpacht nicht als landwirtschaftliche Dienstleistung. In der Praxis sind die Versteuerungsvorgänge jedoch in Höhe und Anwendung hinterfragenswert.
Siehe >>Steuerrecht Agrargemeinschaften>>