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Neujahrsempfang 2012 - eine Anwort

Auf ein Wort, Herr Bürgermeister!

Ich werfe Dir und den mit-beschliessenden Gemeinderäten vor, der Gemeinde mit der Abstimmung zu den Agrargemeinschaften Barwies und See-Tabland-Zein geschadet zu haben. Die Agrargemeinschaften gehen den Rechtsweg weiter und Du hast auf weitere Rechtsmittel verzichtet.


Gegen die ausdrückliche Empfehlung des  Anwalts der Gemeinde. Das ist keine „Pikanterie am Rande“. Du hast der Gemeinde die Chance genommen, vollständig zu ihrem Recht zu kommen. Du hast die Gemeinde entwaffnet.

Leichtfertig, bewußt und vorsätzlich.
Zum Vorteil der Agrargemeinschaften und ihrer Verfahrensführung. Du hast den Weg zur Rechtssicherheit verhindert, da über die Interessenlage der Gemeinde nicht mehr abgesprochen werden kann.
Du hast nicht zum Wohl der Gemeinde gehandelt und nicht versucht, für das Gemeindevermögen den größtmöglichen Nutzen zu erzielen.
Du hast in der Ausübung Deiner Pflicht versagt. Es war nicht der erste Fall.
Und: die Ursache Deiner Handlungsweise war politisches Kalkül und nicht Unwissenheit.
Ich habe dieses Versagen öffentlich aufgezeigt.
Der Umgang mit begründeten Vorwürfen ist auch in der Politik eine Stilfrage. Du hast sie auf peinlichste Art gelöst. Anwürfe gegen einen Abwesenden bis in den privaten Bereich hinein qualifizieren sich von selbst. Auch wenn sie nur vor einem kleinen handverlesenen Publikum stattfinden.
Beim Neujahrsempfang 2012 hast Du Dich, wie schon mehrfach, beklagt, der Oppositionelle würde durch “Schlechtmachereien, die der Sache nicht dienlich sind und schlechte Stimmungsmache“ der Gemeinde  schaden.
Du setzt damit die Gemeinde und Dich in eine Opferrolle. Das ist eine Verdrehung der Tatsachen. Abgesehen davon, dass die damit verbundene Gleichsetzung von Gemeinde und Bürgermeister nicht real und recht überheblich ist.
Das Gegenteil ist der Fall: Du bist der Täter, die Gemeinde ist das Opfer. Ich,  der Oppositionelle, bin nur der Berichterstatter.

Berichterstatter jener Aktivitäten, die von Dir verharmlosend als „Die Gemeinde hält sich an die Gesetzeslage und rechtskräftige Entscheidungen“ dargestellt werden.
Und:  ,,Die Höchstgerichte und der Landesagrarsenat  haben entschieden, wir  setzen diese Entscheidung  um. ..“.
In diesem Satz steckt die zentrale Unwahrheit, die Du zum Schaden der Gemeinde  verbreitest.
Es gibt keine Entscheidungen gemeinsamen Inhalts von VfGH, VwGH einerseits und Landesagrarsenat andrerseits.
Du belügst damit die Öffentlichkeit.
Die LAS-Erkenntnisse sind rechtskräftig, das ist alles. VfGH-Erkenntnisse und die LAS-Erkenntnisse zu Barwies und See-Tabland-Zein stehen sich mit völlig konträren Aussagen diametral gegenüber. Das ausschließliche Recht der Gemeinde auf die Substanzwerte kann nicht  ein 50%-Anteil daran sein. Das ist denkunmöglich. Die LAS-Entscheidung ist offenkundig verfassungswidrig.
Du aber akzeptierst per Beschluss des Gemeinderates den 50%-Anteil am Substanznutzen. Das ist ein Verzicht, Du kannst der Öffentlichkeit nichts anderes vormachen.
VfGH-Erkenntnisse als gesprochenes Recht sind für Land, Gemeinden und ihre Amtsträger sofort verbindlich umzusetzen. Es ist die Unwahrheit, zu sagen, Du oder der Gemeinderat setzt irgend ein VfGH-Erkenntnis um.
Es geschieht das Gegenteil. Du verhinderst sogar per Gemeinderatsbeschluss, dass der VfGH im Sinne der Rechtssicherheit befragt wird.
Du appellierst an die Agrarier, rechtskräftige Entscheidungen zu akzeptieren und „das Gesetz zu leben“. Du bedauerst  die Entscheidung einiger Agrarier, sich ans Höchstgericht zu wenden.
VfGH-Erkenntnisse als gesprochenes Recht sind auch für Körperschaften öffentlichen Rechts und ihre Amtsträger sofort verbindlich umzusetzen.
Sollte dies nicht im ausreichenden Maße geschehen, dann hast Du als Vertreter der Gemeindeinteressen den Rechtsweg zu beschreiten.
Das hast Du nicht getan.
Im Gegenteil, Du hast das per Beschluss unterbunden. Bedauern ist wohl zu wenig.

Der VfGH spricht von der ausschließlichen Dispositionsbefugnis der Gemeinde zu den Substanzwerten des Gemeindegutes. Du hast nichts getan, dieses Recht durchzusetzen.
Im Gegenteil. Der Gemeinderat kommt andauernd in die Gelegenheit, die einseitigen Entscheidungen der Agrargemeinschaften „abzunicken“. Du hast den Gemeinderat zur Rolle des
"nützlichen Werkzeuges", des uninformierten Ja-Sagers, degradiert.
Wenn Du meinst  „Jetzt gilt es vor allem, in Gesprächen zwischen Gemeinde und Agrar einen tauglichen  Konsens zu finden.", dann negierst Du, ebenso wie die unsägliche Landespolitik, das VwGH-Erkenntnis zu Mutters. Jede Vereinbarung ist rechtlich angreifbar, es sei denn, es wäre eine Hauptteilung. Daher ist die Predigt vom Konsens eine Unfug ohne jede Rechtssicherheit.

Du denunzierst die Befangenheitsbestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung
mit  „Wer mit wem verbandelt ist, sollte nicht Gegenstand  der Diskussion  sein, es gibt sicher keine  Sippenhaftung."  Die Bezeichnung des § 29 TGO als Sippenhaftungsparagrafen kennzeichnet deutlich Dein bedenkliches Verständnis
für den Rechtsstaat und Deinen Eid auf die Verfassung. So kann jeder Gemeinderat rechtswidrig in seinen eigenen Hosensack hinein beschließen. Rechtswidrig und mit Deiner Rückendeckung.

Du akzeptierst gegen die Gemeindeordnung die Merkblatt-Politik des Landes, nur um die Entwicklung eines Teiles des Gemeindevermögens, den Substanzwerten des Gemeindegutes, im Dunkeln der Geheimbuchhaltung der Agrargemeinschaften zu belassen.
Wenn Du, wie man lesen kann, die Kritik der Opposition konterst mit dem Verweis  auf die Tiroler Landesregierung, die bis 2008 alle Entscheidungen rund um die Agrargemeinschaften  geprüft und gedeckt hatte und  ,,Hier wird man wohl auch das Land nicht völlig aus der Verantwortung  nehmen können.", dann wird Dir wohl klar sein, dass die volle Verantwortung ab März 2010 Dir zufällt.
Aber um die Verantwortung des Landes ansprechen zu können, muss zu aller erst die Gemeinde ihre Rechte von sich aus gewahrt haben. Dies erfolgt nicht.
Im Gegenteil. Siehe oben. Die Gemeinde verwirkt ihre Rechte unter Deiner Anleitung.

Hinter allen Deinen Handlungen steht das politische Kalkül Deiner Auftraggeber in den Agrargemeinschaften. Du bist der Handlanger.

Die von Dir zitierte Bananenrepublik findet sich in Deinem Verhalten wieder. Du bist Teil eines Netzwerks, das auf bedenkliche Weise versucht, seine verfassungswidrigen Interessen durchzusetzen.
Du suchst den Beifall  im handverlesenen Kreis Deiner Anhänger. Das erhellt sich aus dem Umstand, dass unter anderem Dr. Gapp zu diesem Empfang nicht eingeladen wurde. Weder als Schützen-Obmann noch als Altbürgermeister.
Die Mieminger Bürger sollen auch wissen, dass  die zwei Gemeinderäte der anderen Oppositionsgruppe nach vorgebrachten Protest gegen Deine Ausführungen das Haus verlassen haben.
Dein unkorrektes Verhalten als alleiniger Redner bei einer Festveranstaltung war nicht unerwartet, da nicht das erste Mal.
Es war eine peinliche Stillosigkeit,
nicht besser als die des angetrunkenen „Schafers“ im Gemeinderat des vergangenen Jahres.

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