Aktuelles

Gemeinderatsbeschluss zu Fronhausen-Gschwendt - Aufsichtsbeschwerde

Nach der Aufsichtsbeschwerde im Dezember stellen wir auch zum Beschluss  Fronhausen-Gschwendt die Frage:
Dürfen Bürgermeister und Gemeinderatsmehrheit
durch aktive Verhinderung des Rechtsweges der Gemeinde die Chance nehmen, ihr Gemeindevermögen zu bewahren? Ja oder Nein?

Dürfen Bürgermeister und Gemeinderatsmehrheit mit Scheinabstimmungen Teile des Substanzvermögens der Gemeinde in ihren eigenen Hosensack oder den ihrer Verwandschaft hinein-beschliessen? Ja oder Nein?
Die gesetzliche Lage ist völlig klar und wir sehen keinen Handlungsspielraum! Der Bürgermeister und die Mehrheitsfraktionen mißhandeln die Rechte der Gemeinde trotzdem. Bewußt und gezielt.

Der Aufsichtsbeschwerde zu den Beschlüssen bezüglich der Agrargemeinschaften Barwies und See-Tabland-Zein muss nun auch konsequenterweise eine Aufsichtsbeschwerde zum Beschluss bezüglich der Agrargemeinschaft Fronhausen-Gschwendt erfolgen.
>>Aufsichtsbeschwerde Fronhausen-Gschwendt>>

Die Behörde wird dies vermutlich wie gewohnt "abwimmeln". Wie z.B. die Aufsichtsbeschwerde vom Dezember. Die "Herumeierei" war schon recht peinlich.
>>Antwort auf Aufsichtsbeschwerde>>

Damit aber für die Behörde nichts schief geht, wird vermutlich auch diese Aufsichtsbeschwerde sicherheitshalber auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Der agrarische Pelz wird gewaschen, aber ganz nass machen möchte sich die Behörde denn doch nicht.

Als Notwehrmaßnahme haben die Gemeinderäte der Opposition schon im Dezember die Aktivität zum Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH in Gang gesetzt.
>>Gesetzesprüfungsverfahren>>