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Gemeinderäte als nickende "nützliche Werkzeuge" der Agrarier

Gemeinderatssitzung vom 11.04.2012:
Die Vorstellung von Details zur Dorferneuerung im Gemeindehausbereich und deren Diskussion, etliche Routineangelegenheiten, wiederum kontroversielle Agrargemeinschaftsfragen und eine überraschende kleine Feier bestimmten diese Sitzung.


Dorferneuerung:

Monolithische Betonplatten mit einer starken Oberflächenschicht aus heimischen Material – Stöttlbachsteine – sollen am Gemeindeplatz verlegt werden. Der Architekt und der Betonhersteller haben ein Muster dem Gemeinderat präsentiert. Es ist optisch ansprechend, jedoch einzelne Bedenken bezüglich der Haltbarkeit konnten nicht ganz ausgeräumt werden. Weitere Tests wurden daher vereinbart.
Das vom Architekten vorgeschlagene Beleuchtungskonzept wurde gutgeheissen und das Ingenieurbüro Stark wurde mit der Planung beauftragt. Es ist ein Konzept mit angestrahlten Boden- und Wandflächen, ohne "Laternenmasten", mit blendfreien Strahlern im Boden und unter dem Vordach des Gemeindehauses. Ein sehr modernes Konzept im Vergleich zur sonst üblichen Beleuchtungstechnik.

Routineangelegenheiten siehe Beschlussprotokoll.

Agrargemeinschaftsfragen:
Das Verhalten des Bürgermeisters und der Mehrheitsfraktionen in Agrargemeinschaftsfragen ist wie immer geprägt von der hartnäckigen Leugnung der Judikatur der Höchstgerichte.
VfGH zu Mieders 28.02.2011:
"Dieser Anspruch der Gemeinde auf den Substanzwert des Gemeindegutes stellt aber gleichermaßen eine durch die Eigentumsgarantie geschützte Rechtsposition dar, die auch das subjektive Recht der umfassenden Dispositionsbefugnis über alle vom Eigentumsschutz erfassten Rechte gewährleistet."
Nach dem Willen des Bürgermeisters verzichtet die Gemeinde auf ihre Dispositionsbefugnis und "nickt" nur nachträglich Agrargemeinschaftsbeschlüsse ab.
Die Renovierung der Dreifaltigkeitskapelle in See ist ein derartiges Beispiel.
Zum Ersten ist die Dringlichkeit nicht wirklich prioritär. Es ist jedoch darüber zu reden und die Gemeinde kann sich dem Thema der Erhaltung ihres Gemeindegutes natürlich nicht verschließen.
Zum Zweiten haben Renovierungstätigkeiten an Kapellen, die eindeutig einen Substanzwert der Gemeinde darstellen, nichts mit der widmungsgemäßen Tätigkeit einer Agrargemeinschaft zu tun.
Die nun so geplante Abwicklung ist vermutlich rechtswidrig.
Zum Dritten hat die finanzielle Abwicklung der Renovierungstätigkeit in der Gemeindebuchhaltung abgebildet zu werden, nicht im Rechnungskreis II. Ein Nachtragsbudgetposten wäre ohne weiteres zu beschließen. Schon im Falle der Kirchenrenovierung Barwies haben die Behörden entschieden, dass der Zuschuss aus den Substanzerträgen in der Gemeindebuchhaltung abzubilden ist.
Die vorgesehenen Beträge wären von der Gemeinde aus dem Rechnungskreis II abzuziehen und einem Budgetposten "Kapellenrenovierung Dreifaltigkeitskapelle" zuzuführen
Was durch die gewählte Vorgangsweise nicht der Fall ist.
Zum Vierten werden Substanzerträge, also Gemeindegelder, verwendet, ohne dass die gesetzlich vorgesehenen Kontrollorgane der Gemeinde einen Einblick hätten.

Es wäre insgesamt die Pflicht des Bürgermeisters, "das subjektive Recht der umfassenden Dispositionsbefugnis über alle vom Eigentumsschutz erfassten Rechte" der Gemeinde wahrzunehmen.

Dr. Dengg macht dies ganz gezielt nicht. Es werden aber Substanzerträge, also Gemeindegelder, für außerordentliche Aufgaben eingesetzt, damit sich am Ende eine Agrargemeinschaft ein soziales Federl auf den Hut stecken kann. Wie es schon in anderen Fällen geschehen ist.
Und, ein vermutlich wesentlicher Hintergedanke, es sollte möglichst kein Geld aus dem Rechnungskreis II direkt an die Gemeinde fließen, es soll so viel als möglich verbraucht werden. Schon aus diesem Grund hat der Bürgermeister keinen Budgetposten Agrargemeinschaften im laufenden Budget vorgesehen. Das obwohl rund 1 Million € an Substanzgeldern vorhanden wäre.

Ein weiteres Beispiel ist die Zustimmung der Gemeinde zu einem Grundverkauf eines schmalen Streifens durch die Agrargemeinschaft Obermieming, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen mit dem Anrainer abgeklärt worden wären. Es wurde ohne Hintergrundwissen einfach "abgenickt". Der Bürgermeister läßt den Gemeinderat als "nützliches Werkzeug" für die Agrargemeinschaften tanzen. Er geriert sich einmal mehr als Erfüllungsgehilfe der Agrarier.

Am Ende der Sitzung gab es Erfreuliches: Regina Westreicher hat die Gemeinderäte auf ein Glas Sekt eingeladen, um mit ihr auf ihre nunmehr zwanzig-jährige Tätigkeit im Gemeinderat anzustoßen.
An dieser Stelle nochmals: Liebe Regina, herzliche Gratulation zu Deinen substanziellen Beiträgen in all den Jahren und zu Deinem Durchhaltevermögen in der Gemeindepolitik. Weiterhin alles Gute und ungebrochene Diskussionsfreude!