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Kapellenrenovierung See, der Bürgermeister und die Wahrheit

Unsere Aufsichtsbeschwerde zur Kapellenrenovierung wurde endlich beantwortet. Die Mitteilung dazu im Gemeinderat erfolgte schnoddrig und nicht wahrheitsgemäß.

>>Aufsichtsbeschwerde>>
>>Stellungnahme Bürgermeister>>
>>Antwort auf Aufsichtsbeschwerde>>
>>Beschwerden mit Aufsichtsbeschwerden>>

Wir haben das in einem Mail an alle Gemeinderäte dargestellt:

Sehr geehrte Damen und Herren!

In der vergangenen Gemeinderatssitzung teilte Bürgermeister Dr. Dengg dem Gemeinderat unter Allfälliges mit, dass die letzte Aufsichtsbeschwerde der Gemeinderäte Stern und DI Storf wieder abgewiesen worden sei. Mit der kurzen Frage, ob jemand etwas Näheres wissen möchte, dem Blick in die Runde und "eh nicht" wurde die Mitteilung abgeschlossen.
Mangels rechtzeitiger Information durch die Aufsichtsbehörde konnte von uns dazu keine Stellungnahme abgegeben werden.

Genauer betrachtet, entdeckt man ein bemerkenswertes Gemenge von Unwahrheiten und Teilwahrheiten.
Gefordert wurde von uns
  • die Aufhebung des Beschlusses zur Verrechnung der Renovierung der Dreifaltigkeits-Kapelle in See im Rechnungskreis II der Agrargemeinschaft See-Tabland-Zein
und
  • "Gemäß §124 Abs.1 TGO ist dem Bürgermeister wegen der Verletzung der Gesetze die erforderliche Belehrung zu erteilen und er ist aufzufordern, innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes zu bewirken."
Die Belehrung wurde erteilt:
  • " Bürgermeister Dr. Franz Dengg ist von der Gemeindeabteilung der Bezirkshauptmannschaft lmst darauf hingewlesen worden, daß in dieser Angelegenheit gewährleistet sein muss, dass sowohl der der Gemelnde Mieming zustehende Substanzerlös der Agrargemeinschaft als auch die vom Gemeinderat beschlossene Subvention für die Kapellenrenovierung (in identischer Höhe wle der zur Verfügung stehende Substanzerlös) in der Haushaltsbuchhaltung und somit im Rechnungsabschluss der Gemeinde Mieming aufscheinen müssen."
und weiters
  • "Die Bezirkshauptmannschaft lmst wird die Angelegenheit weiter im Auge behalten  und auf eine korrekte Abwicklung dieses Gebarungsfalles durch die Gemeinde  Mieming achten. Für ein weiteres gemeindeaufsichtsbehördliches Einschreiten ergeben sich vorerst keine Anknüpfungspunkte."

Daraus kann man schliessen:
Inhaltlich wurde der Aufsichtsbeschwerde voll Recht gegeben:

  • Der Subventionsvorgang aus Mitteln der Substanzerlöse ist in der Haushaltsrechnung der Gemeinde abzubilden.
  • Der Bürgermeister wurde gemäß §124 Abs.1 TGO belehrt.
  • Formal wurde die Aufsichtsbeschwerde nicht abgewiesen, es gibt nur "für weiteres gemeindeaufsichtsbehördliches Einschreiten vorerst keine Anknüpfungspunkte."  Was insoferne verständlich scheint, als dass Buchungen der Agrargemeinschaft ohnehin gesetzlich geregelt sind und daher ein diesbezüglicher Gemeinderatsbeschluss ohne Belang ist. Das Ziel des Beschlusses war jedoch, das Projekt nicht in der Gemeindebuchhaltung abzubilden und sich von Seiten der Gemeinde mit der Verrechnung im RK II zufrieden zu geben.

Wenn nun Bgm. Dr. Dengg in seiner Stellungnahme an die Gemeindeaufsicht ausführt:
"Dieser Beschluss schließt die genaue Darstellung in der Gemeindebuchhaltung nicht aus. Selbstverständlich werden gemeindeseitig am Ende des Jahres die notwendigen Buchungen (Einnahmen aus RK II und Bezuschussung Kapellenrenovierung) vorgenommen",
so ist dies eine vermutlich abgestimmte Umdeutung und ein Rückzieher unter dem Druck der Gemeindeaufsicht und verdreht den ursprünglichen Sinn des angefochtenen Beschlusses, nämlich die alleinige Verbuchung im RK II, ins Gegenteil. Denn auch im Protokoll heißt es:
"Da die Gemeinde diesbezüglich nichts im Budget vorgesehen hat, besteht nur die Möglichkeit der Buchung im Rechnungskreis II ...".
Die vermutlich abgestimmte Umdeutung des Beschlusses in der Stellungnahme des Bürgermeisters ermöglichte es der Aufsichtsbehörde,  den Beschluss nicht wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben.
Fazit: Dr. Dengg hat
  • vermutlich in Absprache mit der Gemeindeaufsicht einen Beschluss umgedeutet,
  • den Gemeinderat nicht wahrheitsgemäß über die Belehrung durch die Gemeindeaufsicht informiert und hat
  • der Öffentlichkeit gegenüber - den bei der Gemeinderatssitzung anwesenden Zuhörern und der Presse - den Vorgang nicht der Wahrheit entsprechend dargestellt.

Mit freundlichen Grüssen
Ulrich Stern
DI Roland Storf


Beim zuständigen Beamten der BH haben wir uns artig für die ungleiche und verspätete Zusendung bedankt:

Sehr geehrter Herr Reheis,
 
pünktlich bzw. auch diesmal wie gewohnt einen Tag nach der GR-Sitzung am Dienstag, 10.07.2012 hat uns Ihr geschätztes Schreiben zu unserer Aufsichtsbeschwerde vom 19.05.2012 erreicht.
 
So konnten wir auch bedauerlicherweise nicht in den Jubel des Bürgermeisters einstimmen, der von einer Abweisung der Beschwerde und einer vollinhaltlichen Bestätigung seiner Position sprach, unsere Ansicht also, dass die finanzielle Abwicklung ohne Einrichtung eines eigenen Budgetpostens, ohne Vorlage eines Voranschlages, ohne Verrechnung über die Gemeindebücher und außerhalb der gesetzlich vorgegebenen Kontrollen der Gemeindegebarung klar rechtswidrig sei,  als widerlegt darstellte.
 
Damit unsere Unterlassung nicht noch einmal Ihre inhaltliche und terminliche Choreographie stören kann, geben auch wir Ihnen unsere e-mail-Adressen bekannt:
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mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stern
Roland Storf
 
P.S.: Die Angelegenheit weiter im Auge behalten können Sie wie gewohnt auf www.mieming-transparent.at

 
In jedem Fall gilt die Unschuldsvermutung.
Bei meiner Ehr'.