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Agrargemeinschaft Untermieming sperrt Gemeinde und Tourismus aus

Es ist die Zeit der Krampusläufe im Oberland. Jetzt ist einer der Krampusdarsteller aus den üblichen Spektakelplätzen ausgebrochen. Er wird sich verlaufen.
Es ist ihm jedoch gelungen, das Augenmerk der Öffentlichkeit auf die wesentlichste Eigenschaft des Gemeinschaftsvermögens - die Sozialpflichtigkeit - und damit verbunden, auf die dringende und unbedingte Notwendigkeit der Rückübertragung zu lenken.

>>TT 05 12 2013 Agrargemeinschaft sperrt Gemeinde und Tourismus aus>>

>>TT 05 12 2013 Titelseite>>

Alles was über den Naturalbezug der alten Nutzungsrechte für Haus- und Gutsbedarf hinaus geht, hat dem Gemeinwesen, den öffentlichen Aufgaben zu dienen.

Dies war einer der Grundgedanken der Übertragung der Wälder in das Eigentum der Gemeinden und Fraktionen. Nicht in das Eigentum "einzelner Unterthanen" hieß es klar  im kaiserlichen Dekret von 1847.
Von Eduard Wallnöfers Gnaden wurde den Gemeinden das Gemeindegut rechtswidrig und verfassungswidrig genommen.
Nicht allen Gemeinden Tirols, jedoch in Mieming vollständig und ohne den damals im Landtag der Öffentlichkeit vorgelogenen 1/5 Anteil.
Die öffentlichen Pflichten sind geblieben.
Diese wurden von den Agrargemeinschaften im wesentlichen, bis auf die Wegerhaltung und ähnliches, nicht übernommen.
Die Erträge aus dem Gemeindegut über den Naturalbezug hinaus, das Geld floss reichlich z.B. aus Grundverkäufen, dienten der persönlichen Bereicherung.
Die aus dem rechtswidrig erworbenen Eigentum erfliessende Macht über Grund und Boden wurde ausschliesslich im eigenen Interesse ausgeübt. Die Sozialpflichtigkeit des Gemeindegutes spielte in diesen Überlegungen keine Rolle mehr. So auch jetzt.
Die Sozialpflichtigkeit wird mit Erpressung pervertiert.
Es gibt keinen klareren Grund als diesen, die Agrargemeinschaften sofort und eindeutig von den Aufgaben der treuhändigen Verwaltung des Gemeindegutes zu entbinden.
Mit der Rückübertragung des Gemeindegutes.
Endgültig und nicht mit halbherzigen Zwischenlösungen nach Schwarzmander-Art.
>>TOP zu Rückübertragung>>

Und wenn Bürgermeister Dr. Dengg im obigern Artikel angibt, mit den übrigen Mieminger Agrargemeinschaften gäbe es keine Probleme, dann ist dazu zu sagen, dass dies nur deshalb so scheint, weil er die Gemeindeinteressen in vermutlich
nicht ausreichender Weise wahrt und das Geschehen in Tateinheit mit den Agrariern nach besten Kräften zudeckt.
Bei meiner Ehr'.

Der Eklat findet seine Fortsetzung in Presse und Gremien:

>>TT online 05 12 2013 Aufregung um Agrar Untermieming>>

Wie man der TT entnehmen kann, ist VP-Klubchef Jakob Wolf offensichtlich nicht fähig, sinnerfassend zu lesen, wenn er behauptet „Wenn die drei Fraktionen auf dem Rückübertragungsgesetz beharren, dann verteidigen sie wissentlich einen Gesetzesentwurf, der vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes bereits einmal als verfassungswidrig erkannt wurde“. Oder er will mit glatten Lügen politisches Kleingeld machen. Es sollte den GrünInnen klar sein, dass sie mit derartigen Wolf-Lügen mit desavouiert werden
Dazu das Zitat aus der Stellungnahme des Verfassungsdienstes:

"Die in § 1 vorgesehene Rückübertragung atypischen Gemeindeguts in das Alleineigentum der Gemeinde ist geeignet, einen jahrzehntelangen Konflikt zu bereinigen, und liegt damit im öffentlichen Interesse."

>>Das Gutachten des Verfassungsdienstes>>