Aktuelles

Prozessfinanzierung - alle 7 GGAG von Mieming machen mit

Die TT-Meldung vom 20 07 2016 war natürlich Anlass, das Verhalten der Mieminger Gemeindegutsagrargemeinschaften in dieser Angelegenheit zu erfragen. GR Stern hat daher folgende mails an den Bürgermeister gerichtet und zumindest eine erste Auskunft erhalten.
>>TT 20 07 2016 - 100 Agrargemeinschaftenfordern 1,5 Milliarden Euro>>
>>TT 20 07 2016 - 2700 Agrarier setzen auf Prozessfinanzierung>>


Von: Ulrich Stern
Gesendet:
Donnerstag, 21. Juli 2016 12:58

An:
Dengg Franz, Dr. / Bürgermeister Mieming

Betreff:
Anfrage gemäß § 42 TGO

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Bezugnehmend auf die gestrigen TT-Beiträge zu Schadenersatzansprüchen diverser Agrargemeinschaften gegenüber den Gemeinden ersuche ich im Mitteilung,
a)  ob Mieminger Agrargemeinschaften Forderungen erhoben haben und
b)  wenn ja, welche Agrargemeinschaften sind dies?
mfg
Ulrich Stern


Die prompte Antwort:
Von: Dengg Franz, Dr. / Bürgermeister Mieming

Gesendet: Donnerstag, 21. Juli 2016 17:08
An: 'Ulrich Stern'
Betreff: AW: Anfrage gemäß § 42 TGO

Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Nach Auskunft der Abteilung Agrargemeinschaften haben alle 7 GGAG einen Antrag auf „Enteignungsentschädigung“ eingebracht.
MfG
Franz Dengg


Die Ergänzungsfragen:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Danke für die prompte Antwort.
Wiederum bezugnehmend auf die gestrigen TT-Beiträge ersuche ich um die ergänzende Mitteilung,
a)      auf welche Summe die Anträge auf “Enteignungsentschädigung” jeweils lauten
b)     ob die einzelnen Substanzverwalter in die Beschlüsse in ihrer AG eingebunden waren
c)      ob einzelne Substanzverwalter Beschwerde gegen den Beschluss in ihrer AG erhoben haben und
d)     wenn ja, bei welchen GGAG dies der Fall war und
e)     ob diese Beschwerden der Gemeinde aufliegen.
Mfg
Ulrich Stern


Die Antwort auf die Ergänzungsfragen steht noch aus.
Wie im TT-Artikel zu lesen war, hat z.B. die Gemeinde Umhausen Beschwerde erhoben.
Notwendigerweise ist der Substanzverwalter in den Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrages eingebunden.
Zitat aus dem Prozessfinanzierungsvertrag:
"Vlll. Der von der Agrargemeinschaft mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft abzuschließende Vertrag regelt auch die Prozessführung für die jeweiligen Mitglieder der Agrargemeinschaft."
Es wird interessant sein zu wissen, ob die Substanzverwalter der Mieminger Agrargemeinschaften als gewählte Vertreter der Gemeinde es mit ihrem Amtsverständnis vereinbaren können, derartige Verträge zu schließen und die damit verbundenen Anträge gegen die Interessen der Gemeinde zu stellen. Das mittlerweile lange Schweigen des Bürgermeisters zu den Ergänzungsfragen ist nicht erfreulich zu deuten.
Bei meiner Ehr!

Dazu
ergänzend mit Genehmigung des Autors ein (nicht erschienener Leserbrief) an die TT:

Die Katze ist aus dem Sack!!
100 Agrargemeinschaften fordern 1,5 Milliarden

von DI Leonhard Steiger, Innsbruck

In der Auseinandersetzung um das Gemeindegut (Gemeindegutsagrargemeinschaften) wurden in der Vergangenheit von unterschiedlichen Vertreten der Agrarier Zahlen über die Höhe der möglichen Erträge dieser Gemeindegutsnutzungen publiziert und in Presseaussendungen veröffentlicht. Die „Vertreter“ waren die Agrar-West, der Bauernbund, die Plattform-Agrar, die Landwirtschaftskammer, aber auch LHStv. Anton Steixner und andere Regierungsmitglieder.  Sie alle versuchten durch Bagatellisierung (Kleinreden)  der  gewaltigen Dimension dieser Angelegenheit, möglichst viel Wind aus der Diskussion zu bringen. Der Schaden, welcher durch die - wie der Verfassungsgerichtshof mehrfach ausgedrückt hat - „verfassungswidrige Eigentumsübertragung“ riesiger Gemeindeflächen hin zu den Nutzungsberechtigten (seit dem Beginn des 2. Weltkrieges bis herauf in die 90-er Jahre)  sollte durch  Wortmusik möglichst klein gehalten werden!!  So wurde z.B.2011 in einer Anfragebeantwortung im Tiroler Landtag von LHStv. Steixner  von ca. 3 Millionen Euro gesprochen, die in Summe  allen betroffenen  Gemeinden durchschnittlich pro Jahr zustehen würden. (Der Gemeindeverband hat richtig immer darauf verwiesen, dass es sich um ein Vielfaches davon handelt !!)   Den  Schaden (entgangene Einnahmen) hatten/haben die Gemeinden zu tragen;  verursacht wurde/wird  er durch die ÖVP-Politik; Gewinner waren/sind die Nutzungsberechtigten,  eine Minderheit, welche zum größten Teil keine Bauern sind. 

Nun ist die Katze aus dem Sack !!  2700 Agrarmitglieder fordern 1.5 Milliarden von ihren Gemeinden.  So groß wird von ihnen jener Wert eingeschätzt, welcher ihnen – sie glauben offensichtlich immer noch, dass ihnen das Gemeindegut gehört -  aufgrund der höchstgerichtlichen Erkenntnisse nicht zugestanden wird.  Jetzt  hat man eine Ahnung  der  Größenordnung der verfassungswidrigen Eigentumsübertragungen  der vergangenen Jahrzehnte  (s.o.),  eine Größenordnung,  wie sie sogar von den Nutzungsberechtigten eingeschätzt wird und die , nach meiner Meinung, der Wahrheit etwas näher kommt!!  Dabei ist zu bedenken, dass   nur 2700  Agrarier (von 14000; also weniger als ein Fünftel) geklagt haben!    Wenn man dies berücksichtigt, so kann man guten Gewissens behaupten, dass die  „Hypo-Tirol“-   oder die „Buwog“- Affäre  eine Kleinigkeit dagegen sind!!  Es handelt sich um mehrere Milliarden Euro, die den Gemeinden (der Allgemeinheit)  entzogen wurden! 

Über Jahrzehnte haben  Agrarmitglieder Einnahmen kassiert, die ihnen  - wie man weiß - nicht zustanden!   2015 wurden lt. TT vom 17.7.2015 lediglich ca. 30 Millionen Euro an die Gemeinden als Abgeltung dafür zurückbezahlt;  ein im Verhältnis zu den geforderten  1.5 Milliarden (dies ist  der von lediglich einem Fünftel der  Nutzungsberechtigten behauptete  Gegenwert  dieser  Einnahmen)  geradezu lächerlicher Betrag!!  Wo bleibt  die Differenz? (Für den Bürger bleiben viele Fragen offen - an Politik und vielleicht auch an die  Staatsanwaltschaft)

Die „Gemeindegutsgeschichte“ (fälschlicherweise Agrar-Geschichte genannt)  ist noch lange nicht gelöst! Da hilft auch die beste Wortmusik – wie sie oft im Landtag zu  hören ist - nichts.

Die einzig  (ge)rechte Lösung ist die  Richtigstellung des Grundbuches bei den betroffenen Liegenschaften! Die verfassungswidrige Übertragung des Gemeindegutes an die Nutzungsberechtigten muss rückgängig gemacht werden! (Rückübertagung an die Gemeinden)

Nun kennen wir die Größenordnung des Skandals! Da kann/darf keine Politiker zur Tagesordnung übergehen !