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Das Agrarlügengebäude der Schwarzmander an den Beispielen Prutz, Biberwier und Häselgehr

So wie die Schwarzmander in den Medien zu Wort kommen, hört man Worthülsen:

Platter:
  • "Höchstgerichtliche Erkenntnisse müssen eingehalten werden" und
  • "es gibt nur noch zwei offene Fragen: die Jagdpacht und den Holzüberling".
  • "Rechtlich hält die Einstufung durch die Feststellungsbescheide der Abteilung Agrargemeinschaften."
  • "Das Team von Bernhard Walser leistet ausgezeichnete Arbeit."
  • "Für mich als Gemeindereferent sind die Gemeinden die wichtigsten Partner."
Steixner:
  • "Höchstgerichtliche Erkenntnisse müssen eingehalten werden"
  • "Viel hängt in der Agrarfrage davon ab, wie über Jagdpacht und dem Überling aus dem Holzgeschäft entschieden wird. Dementsprechend hart wartet die Regierung auf ein Urteil aus Wien.
Sogar Landtagspräsident Herwig van Staa erklärte am Tisch von AGVW-Plattform-Oberhofer sitzend, "dass Höchstgerichtserkenntnisse umzusetzen seien, ..."

Alle diese Aussagen stellen sich im Lichte der jüngst bekannt gewordenenen Bescheide und Erkenntnisse zu Prutz, Biberwier und Häselgehr einmal mehr als glatte Lügen heraus.
Die Mächtigen der Schwarzmander plauschen, während die Agrarbehörde weisungsgemäß, nicht aus eigenem Antrieb, agiert.

"Der Überling muß erst entschieden werden":
In Prutz wurde der Überling für die Gemeinde bereits mit 22% der Waldeinnahmen fixiert. Ungeachtet der Tatsache, dass die Schwarzmander-Politiker dazu eine Entscheidung erst erwarten.
Ungeachtet auch der Tatsache, dass ein großer Teil der Nutzungsrechte ohne aufrechte Landwirtschaft unberechtigt ausgeübt werden und daher an die Gemeinde fallen müssten.
Tirolweit sind das nach fachkundigen Schätzungen weit mehr als die Hälfte aller Nutzungsrechte.
Fix darf nur "der Haus und Gutsbedarf" eines Nutzungsberechtigten "nach alter Übung" sein. Der übrige Ertrag in wechselnder Höhe muss der Gemeinde zufallen. Eine Fixierung des Gemeindeanteiles ist sinn- und rechtswidrig, weil z.B. Nutzungsrechte nach dem Gesetz bei Stilllegung einer Landwirtschaft erlöschen müssen. Die Stilllegungungen haben ein hohes Ausmaß erreicht, die Nutzungsrechte wurden jedoch dank "ausgezeichneter Arbeit" der Agrarbehörde nicht gelöscht. Alle nicht agrarischen Erben kassieren noch mit. Unberechtigt. Substanzgelder der Gemeinde werden nach Deutschland und in die Schweiz umgeschichtet.
In Prutz wurde leider möglicherweise bereits rechtskräftig entschieden.
Platter und Steixner sei Dank.

Es geht aber immerhin um 123 Agrargemeinschaftsmitglieder, also Wählerstimmen.
Das Nutzungsrecht mag bei den ausländischen Hauptwohnsitzen wie Ravensburg/D, Dielsdorf/CH, Reinhaim/D, Effretikon/CH, Tägerig/CH und Wallisellen/CH bezweifelt werden.
Wie auch ein aufrechter Haus- und Gutsbedarf in Prutz nicht nur bei ausländischen Nutzungsberechtigten sondern auch bei Lochauern/Vlbg., Innsbruckern, Götzenern, Langkampfenern und Grinsern nicht vermutet werden kann.
Schon gar nicht bei der Raiffeisenbank Oberland West, der Raiffeisenbank Ried-Fendels-Tösens, der Sparkasse Imst Immobilienverwaltung, den r.k. Messner- und Organistenpfründen Prutz und den r.k. Pfarrpfründen Prutz.
Aufrechte aktive Hofstellen werden hier kaum zu finden sein.
Die "ausgezeichnete Arbeit" des Teams um Bernhard Walser war wohl nicht ganz so genau, wie vom Gesetz gefordert. Höchstgerichtliche Erkenntnisse sind noch nicht ergangen, die Behörde hat aber bereits entschieden, ohne abzuwarten. Es war entweder Weisung oder vorauseilender Gehorsam. Jedenfalls gegen das Gesetz.
"Die Jagdpacht muß erst entschieden werden"
In Biberwier ist die Jagdpacht bereits mit 80 zu 20 zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaft aufgeteilt worden. Die Jagdhütte 1/3 zu 1/3, der Rest ist unbekannt.
Hier geht es um 130 Nutzungsberechtigte.
Bei den Tiroler Wählerstimmen müssen natürlich die Nutzungsberechtigten aus München/D, Friedrichsstadt/D, Nersingen/D, Garmisch Partenkirchen/D, Mulhouse/Frankreich und Seefeld am Pilsensee/D abgezogen werden.
Wie auch ein aufrechter Haus- und Gutsbedarf bei den Innsbruckern, Zirlern, Hallern, Fritzenern, Inzingern, Dornbirnern, Wienern, Bregenzern, Rumern, Sulmtalern/Stmk., Natterern und vor allem der Raiffeisenbank Ehrwald-Lermoos-Biberwier angezweifelt werden darf.
Die "ausgezeichnete Arbeit" des Teams um Bernhard Walser war wohl auch hier nicht ganz so genau, wie vom Gesetz gefordert.
Die Agrarbehörde hat auch hier bereits entschieden, ohne dass von den Höchstgerichten die geforderte Entscheidung gefällt worden wäre.
Es war entweder Weisung oder vorauseilender Gehorsam. Jedenfalls gegen das Gesetz. Die Behörde hat der Gemeinde Vermögen genommen.
>>Biberwier Anteilsberechtigte>>

Zur Jagdpacht ist auch die Größenordnung anzuführen, um die es in Tirol geht. Bei weit über 2.000 km² oder über 200.000 ha und bei einer Pacht von € 15,-/ha, wie z.B. ungefähr in Obermieming, geht es insgesamt um mindestens 3 Millionen € im Lande. Somit würde das Team um Bernhard Walser durch "ausgezeichnete Arbeit" nach dem Biberwierer Modell eventuell weitere betroffene Tiroler Gemeinden um € 600.000.- schädigen. Pro Jahr. Für Biberwier ist die Schädigung keine Prognose, sondern bereits entschieden.

In Häselgehr hat das "Team um Bernhard Walser" in "ausgezeichneter Arbeit" offensichtlich nur die Überschrift "Hauptteilung" gelesen. Der völlig irreguläre und gesetzwidrige Inhalt, die Sponring-Gaunerei, blieb ihm verborgen. Die "ausgezeichneter Arbeit" wurde durch den VwGH in erschütternder Weise evaluiert. Jagdpacht und Überling wären auch hier den Steixner'schen Weg gegangen.
Wie sagte Platter: "Für mich als Gemeindereferent sind die Gemeinden die wichtigsten Partner."
Wie es um die Umsetzung von höchstgerichtlichen Erkenntnissen steht, kann am besten am Beispiel der Gemeinden Mieders und Jerzens aufgezeigt werden. Jeweils  zwei VfGH-Erkenntnisse und ein VwGH-Erkenntnis reichen nicht aus, die Gemeinden zu ihrem Geld kommen zu lassen. Landesregierung und Behörde schauen zu.

Die Agrarbehörde bricht das Recht, vernebelt und vertuscht. Normalerweise hätte eine Behörde im Zweifelsfall verfassungskonform, also für die Gemeinden, entscheiden müssen. Hinnehmbar wäre noch abwarten und keine Entscheidung.
Die Vorwegnahme einer geforderten weiteren Entscheidung, die von der vorhandenen Judikatur sicher nicht abweichen wird,  ist jedenfalls rechtswidrig.

Die Messlatte für "Das Team von Bernhard Walser", das angeblich "ausgezeichnete Arbeit" leistet ist längst gelegt.
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 1982 im Erkenntnis VfSlg. 9336/1982 deutlichst klar dargelegt, was den Gemeinden als "Überling" gehört:
  • die Überschüsse der widmungsmäßigen (land- oder forstwirtschaftlichen) Nutzungen
    sodaß die Substanz und also auch der Substanzwert und ein allfälliger Überschuß der Nutzungen der Gemeinde als solcher zugeordnet bleiben.“
  • alle widmungsfremden, aber mit der Widmung verträglichen Nutzungen
    Ganz deutlich wird die Beschränkung der Nutzungsberechtigten auf die widmungsgemäße Nutzung und die Zuordnung des bei widmungsfremder Verwendung zutage tretenden Substanzwerts an die Gemeinde auch in der von der Vbg. Landesregierung ins Treffen geführten Bestim­mung des §107 Abs1 und 2 der Vbg. Gemeindeordnung 1935 …“
  • die Anwartschaft auf frei werdende Nutzungsrechte
    Wenn auch momentan der ganze Ertrag des Gemeindegutes von den Nutzungsrechten absorbiert wird, so kann sich dies in Zukunft sehr ändern, da der Gemeinde die Anwartschaft auf freiwerdende Nutzungsrechte zusteht: wenn der Ertrag den Haus- und Gutsbedarf der Berechtigten übersteigt, - sei es durch Verbesserungen auf dem Gute, sei es durch Aenderungen des Wirtschaftsbetriebes der Berechtigten, - so kommt der Ueberfluss in die Gemeindekasse.
  • und der darüber hinausgehende Substanzwert
    Demgegenüber ist an der schon im Einleitungsbeschluß geäußerten und von den Landesregierungen geteilten Meinung festzuhalten, daß die Summe der widmungsmäßigen (land- oder forstwirtschaftlichen) Nutzungen keineswegs immer den Wert der Substanz ausschöpft, sondern unter Umständen sogar sehr erheblich hinter diesem Wert zurückbleibt, sodaß bei Außerachtlassung des Unterschiedes der Gemeinde ein we­sentlicher Vermögenswert verlorengeht.
"Höchstgerichtliche Erkenntnisse müssen eingehalten werden" sagen die Schwarzmander bei jeder Gelegenheit. Dann tun sie so, als ob längst gefällte Entscheidungen nicht bereits bindend vorlägen. Um anschließend weder die geforderten Entscheidungen abzuwarten, noch die bereits vorliegenden Entscheidungen einzuhalten.

Und wir haben eine Landesregierung, die weiterhin die Gemeinden abräumt wie einen Christbaum und die Öffentlichkeit nachweisbar belügt. Wie schon seit den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts.
Bei meiner Ehr'.