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„Agrarkonten wurden gesperrt“

„Eine bekannte, den Bauern sehr nahestehende Bank, hat zwischenzeitlich alle Agrarkonten gesperrt.“
Das sind die Kernsätze des heutigen TT-Artikels zum Thema Agrar.
(aktualisiert 14 07 2014)

Die larmoyanten Kommentare und Grundhaltungen von Köll und Kuenz, garniert mit einer leichten Warnung Wolfs in Richtung der Agrarier füllen den Text aus. Gründe für die Vorsichtsmaßnahme der „nahestehenden Bank“ sind, man möchte sagen verständlicherweise, nicht zu erfahren.
Es wäre verwunderlich, wenn der eine oder andere der genannten oder aber auch der ungenannten Schwarzmander nicht im Aufsichtsrat irgendeiner „nahestehenden Bank“ säße.
>>TT 11 07 2014 Agrarkonten wurden gesperrt>>

Es ist wohl abgrundtiefes Misstrauen gegenüber den Agrargemeinschaftsfunktionären, das zu diesem Schritt geführt hat. Wie auch das Wissen um Größenordnungen, z.B. 2,8 Mio. € in Langkampfen laut ORF-Tirol Heute Information, oder das Wissen um Fehlbeträge dort, wo Gelder „noch rechtzeitig“ in Lebensversicherungen umgeschichtet wurden, wie angeblich in Fügen.
Banker möchten verständlicherweise nicht für den, offensichtlich als möglich erachteten, Missbrauch gesetzlich ausgelaufener Zeichnungsberechtigungen haftbar gemacht werden.

Bemerkenswert zu diesem Artikel sind die ausgelösten Postings.
Abgesehen von der zuletzt erfolgten Cerebral-Diarrhöe des Georg Danzl, hat ein Richard Wörle versucht, die Aufmerksamkeit der Leser vom Misstrauen der „nahestehenden Bank“ auf die vermeintliche historische Ungerechtigkeit umzulenken. Vermeintlich deshalb, weil er von den historischen Fakten grob auf ein bauernzeitungsinfiltriertes Wirtshaus-Stammtisch-Wunsch- und Angstdenken ausweicht.
Richard Wörle hat sich korrekterweise die Mühe gemacht, den Postingbeitrag auch per Mail an Dr. Hye zu senden. Dr.Hye hat auch per Mail geantwortet. Der in der Antwort zitierte Dr. Brugger hat dann Herrn Wörle ebenfalls eine Antwort per Mail zukommen lassen

Vorweg das Mail Dr. Bruggers an Richard Wörle:

Von: Andreas Brugger <This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.>
Datum: 11. Juli 2014 11:52:42 MESZ
An: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Betreff: Fwd: AW: Agrar Artikel!

Sehr geehrter Herr Wörle
Dr. Hye hat mir ihre Frage weitergeleitet und ich erlaube mir, neben der ausführlichen Geschichtsdarstellung, die sich aus der Begründung des von den Oppositionsparteien im Landtag beantragten Rückübertragungsgesetzes ergibt, und neben der von Dr. Hye zu Recht erwähnten ständigen Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte eine kurze Antwort zu geben:
Land (Grund und Boden) war in der Vergangenheit (also in der ferneren Geschichte) immer Volksland, weil ein ganzes Volk nötig war, um es gegen immer wiederkehrende Angriffe vieler Feinde zu verteidigen.
Deshalb war man früher auch der Ansicht, das gesamte Land gehöre dem Kaiser, bzw. König, bzw. Landesfürsten usw. aber nicht als Person, sondern als Repräsentant des gesamten Volkes. Dieser verlieh das Land weiter an die Adeligen, welche es dann (oft noch über weitere Zwischenleute) letzlich an diejenigen verliehen oder verpachteten, die es bearbeiteten bzw. nutzten. Dies war die Grundlage des sogenannten Feudalsystems.
Das Eigentum an Grund und Boden, so wie wir es heute kennen, entwickelte sich (abgesehen von wenigen Ausnahmefällen, in denen kleine Flächen - meist als Dank für besondere Verdienste- jemandem ins "Volleigentum" übertragen wurden) erst spät, nämlich erst nach der französischen Revolution als Recht des Bürgers gegen den Staat bzw. den Herrscher. In Österreich wurde erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts die sogenannte Grundentlastung durchgeführt, und zwar um eine drohende Revolution abzuwenden, bzw. bereits ausgebrochene Unruhen zu beenden. Mit "Grundentlastung" bezeichnet man ein Maßnahmenpaket, das zur Folge hatte, dass die Lehens- und Pachtflächen ins Eigentum derjenigen übertragen wurden, die diese Flächen bisher nutzten. Diese Maßnahmen bezogen sich jedoch nur auf die in Einzelnutzung stehenden Flächen und nicht auf das noch unverteilte Gemeindegut und auch nicht auf auf jene Flächen, die damals noch im Eigentum des Landesfürsten standen (letztere sind heute Eigentum der Österreichischen Bundesforste AG).
Die Übertragung der in Einzelnutzung stehenden Flächen an die früheren Lehensnehmer oder Pächter erfolgte übrigens keineswegs unentgeltlich . Vielmehr mussten die früheren Nutzer für jene Flächen, die ihnen im Zuge der Grundentlastung ins Eigentum übertragen worden waren, 1/3 des Wertes zahlen. Das 2. Drittel zahlte der Staat und auf das 3. Drittel musste der sogenannte Obereigentümer (Lehensherr, Grundherr) verzichten.
Für das Gemeindegut haben die Rechtsvorgänger der heutigen Landwirte niemals Ablösen bezahlt.
Gemeinden waren übrigens auch früher keineswegs nur Agrargemeinschaften. Sie beschäftigten sich nicht nur mit der Bewirtschaftung der Gemeindewiesen und Wälder, sondern mit allen Aufgaben des umfassenden dörflichen Zusammenlebens, unter anderem mit der Verteidigung des Landes gegen Feinde (siehe z.B. Schützen), mit der Gefahrenbekämpfung (z.B. Feuerwehr), der Armenfürsorge, der Schule, der Abwehr von Seuchen, der Wegerhaltung, der Wasserversorgung usw. Gerade bei der Landesverteidigung und bei der Gefahrenabwehr zeigte es sich, dass keineswegs nur die Bauern zur Gemeinde gehörten. Zum Kämpfen und z.B. zum Löschen war jeder verpflichtet, nicht nur die besitzenden Bauern.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und zeichne mit freundlichen Grüßen Brugger

Die Antwort des Herrn Wörle, verbunden mit einer weiteren Frage ließ nicht lange auf sich warten:

Am 11.07.2014 13:21, schrieb Woerle Richard:
Sehr geehrter Herr Brugger!
Ich danke ihnen für ihre Antwort, es ist ja schon doch ein sehr komplexes Thema, mit sehr unterschiedlichen Meinungen!
Es ist interessant auch ihre Sichtweise zu den Agrargemeinschaften zu lesen.
Wie stehen sie zu den Feststellungen der Gemeindeguts Agrargemeinschaften, es wird ja immer wieder behauptet das nur das Vorzeichen (der Formale Buchstabe im Grundbuch) für diese Feststellung verantwortlich ist.
mfg


Erschöpfend und profund die Antwort von Dr. Brugger:

Mo 14.07.2014 15:30
Von Andreas Brugger This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Re: Agrar Artikel!
An Woerle Richard <This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.>

Sg Herr Woerle
Das ist so nicht richtig.
Dass es sich beim Gemeindegut um wahres Eigentum der Gemeinde handelt, steht schon in § 74 des provisorischen Gemeindegesetzes vom 17.03.1849, RGBl. 170, und wurde inzwischen auch schon oft von Österreichs Höchstgerichten bestätigt (so z.B. kk VwGH 11.12.1876, Z 419, Budw 13; kk. VwGH vom 07.12.1888, Z 3812, Budw 4390; kk OGH 01.08.1905, veröffentlicht in Neue Tiroler Stimmen 08. August 1905; kk VwGH vom 04.01.1907, Z. 58, Budw. 4896 [A]; kk VwGH 17.06.1909, Z. 5552, Budw. 6817 [A]; VfSlg 1383/1931; VwSlg 3650A/1954; VfSlg 4229/1962; VfSlg 5666/1968; VfSlg 9336/1982; VfSlg. 18.446/2008; VfGH 02.10.2013, B 550/2012; VfGH 02.10.2013, B 551/2012).
Mit freundlichen Grüßen Andreas Brugger


Nun die Postings:
Georg Danzl • vor 5 Stunden
Schon bemerkenswert dass zwei Studierte ( Hye und Guggenberger ) in diesem Forum solchen Blödsinn verbreiten müssen.
TFLG und TGO auf eine Stufe zu stellen ist unglaublich.
Unglaublich ist auch die Tiroler Gesetzgebung welche ein Flurverfassungsgesetz so lange biegt um es in der Gemeindeordnung unterzubringen.
Aber nur weiter so, irgendwann werden die Höchstgerichte schon merken, dass sie missbraucht wurden.

Unglaublich aber wahr vor 1 Stunden
Der Danzl, schon seit Jahren kein Bauer mehr aber noch immer fleissig als Agrargemeinschaftsmitglied kassieren- war das die Idee hinter diesen Gemeinschaften??

Günther Hye • vor 11 Stunden
Sehr geehrter Herr Wörle,

• Die Rechtsfragen zum Gemeindegut sind – wie andere Verwaltungsagenden auch - von den zuständigen Behörden, dem Landesverwaltungsgericht (früher LAS und OAS) und in letzter Instanz von den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (VfGH, VwGH) zu entscheiden. Wenn im Rahmen solcher Verfahren historische Gutachten notwendig sind, werden gerichtlich beeidete Sachverständige zu Rate gezogen.
• Die Sache ist längst entschieden; es bedarf keiner historischen Aufarbeitung.
• Gemeindegut war und ist immer wahres Eigentum der Gemeinden gewesen. Die Treuhandargumentation des Landes Tirol wurde von der Höchstgerichten zig-fach verworfen.
• Wenn in Flurverfassungsverfahren von Gemeindegut die Rede ist, geht es ausschließlich um das Gemeindegut im Sinne der TGO 2001 (siehe §§ 68 ff). Dieser Gemeindegutsbegriff ist auch in allen Vorgängergesetzen enthalten.
• Die Nutzungen der Agrarmitglieder (= Eigentümer der Stammsitzliegenschaften) am Gemeindegut sind mit dem tatsächlichen Haus- und Gutsbedarf in natura begrenzt. Mehr Rechte haben sie nicht und hatten sie niemals. Die diesbezügliche Rechtsprechung zum Gemeindegut ist seit der Monarchie bis heute unverändert.
• Hinsichtlich der Geschichte des Gemeindeguts darf ich auf die Begründung des oppositionellen Antrages betreffend Gemeindegut-Rückübertragungsgesetz (Zl 478/13) verweisen. LAbg. RA Dr. Brugger hat sich die Mühe gemacht, die Entstehungsgeschichte ausführlich zu beleuchten und verständlich zu machen.
• Hinsichtlich der ständigen Rechtsprechung verweise ich auf die jüngste VfGH Überlings-Entscheidung zur Gemeindegutsagrargemeinschaft Pflach (B 550/2012 u.a.), die auch für Laien verständlich festhält, dass die Agrarier niemals mehr am Gemeindegut beanspruchen konnten, als die Haus- und Gutsbedarfsdeckung. Darüber hinaus hat das Gemeindegut der Abdeckung der Bedürfnisse der Gemeinde somit der gesamten Bevölkerung zu dienen.
• Schade, dass der Bauernbund seine Mitglieder über die TBZ diesbezüglich immer falsch informiert und damit Hoffnungen geweckt hat, die niemals realistisch waren. Ebenso unverständlich ist das Agieren der LK und ihres Präsidenten.

Ich hoffe, damit sind Ihre Fragen beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen!
Dr. Günther Hye
Der Mailversion waren beigelegt:
>>VfGH Pflach>>
>>Dringlichkeitsantrag Rückübertragungsgesetz>>

wörle richard • vor 12 Stunden
Sehr geehrter Herr Heye!

Um einer langen Geschichtlichen Aufarbeitung zu umgehen, hab ich folgende Fragen bzw. Tatsachen probiert in einer Kurzfassung für sie zusammen zu schreiben. Da dies meine Persönliche Ansicht ist, bitte ich sie: Berichtigen sie mich gerne, wenn sie es anders sehen!
Woher kommt das so genannte Gemeindegut, bzw. die AG- Grundstücke. In den vorherigen Jahrhunderten, wo Herrschaften-Monarchien über die Ländereien geherrscht haben, waren diese die Besitzer/ Verwalter über dieses (Ihres???) Eigentum. Beim Umbruch in die Demokratie, bzw. die Verselbstständigung der Bevölkerung wurde das Land aufgeteilt, auf die Bürger die dort lebten bzw. ihre Lebensgrundlagen und Lebensmittel anbauten und Bewirtschafteten (Es gab ja damals schon das Problem, der Landflucht!). Dies war allenfalls eine Gemeinschaft – aber keine Gemeinde! Und da vor Jahrzenten einfach nur wenige in den Dörfern lebten, war es leicht dieses, nun so Fragwürdige Eigentum, aufzuteilen. 10 Einwohner waren somit 10 Besitzer geworden. Dies hat natürlich im heutigen vom Marxismus bestimmten Zeit, nicht mehr platz. Warum sonst wird die Historische Aufarbeitung von Bund und Land gebremst? Und die Historische Aufarbeitung sollte auch eine solche sein, und nicht nach einem Wunschdatum, irgendwo im 20. Jahrhundert festgestellt werden! Ein Gewinn ist allenfalls für unsere Finanzbeamten in nahen Osten gelungen. Das Geld das zuvor die Agrargemeinschaften in den Gemeinden Verwalteten (teilweise besser, teilweise schlechter) fließt nun zur Gänze in die Gemeindekassa, damit entfallen viele mittel aus dem GAF für viele kleine Abgangsgemeinden. Dieses Geld versinkt halt dann ebenfalls in Wien, wie schon die Sozialgelder unserer Versicherungen. Jedenfalls ein totaler Gewinn für die vermeintlichen Sieger! Aber ein Sieg der trügt! Verstehen sie mich nicht falsch, es lebe der Rechtsstaat!

Edelweiss Nix vor 11 Stunden
Als tief verwurzelter Gemeindebürger freue ich mich mit all den neu Zugezogenen darüber, dass der Wald UNS gehört. Ich bin froh, nicht mehr als Bittsteller vor den Bauern knien zu müssen, sondern endlich in einer positiv zukunftsorientierten Gemeinde zu leben, anstatt mich mit den griesgrämigen Ureinwohnern herum schlagen zu müssen.
Diese haben jetzt endlich die Zeit, ihre Felder ertragreich zu bestellen und die Almwirtschaft zu stärken.

Guggenberger Josef vor 11 Stunden
Herr Wörle, wer hat Ihnen diesen Blödsinn eingeredet? Da muss jemand schlecht geträumt haben, um solchen Unsinn zu erfinden und das dann noch zu schreiben!

Matthias Sigl vor 9 Stunden
Wenn man historisch noch weiter ausholen will: Grund und Boden waren auch früher im Eigentum des jeweiligen Königs. Das Land wurde zum "Lehen" gegeben aber blieb im Eigentum des Königs. Heutzutage ist es der jeweilige Staat, der über Grund und Boden seines Landes das Sagen hat und im kleineren Massstab daher die jeweilige Gemeinde! Das macht für mich eigentlich ja auch Sinn. Das bewirtschaftete Land dient dem Allgemeinwohl und keine Einzelperson oder Bevölkerungsgruppe kann erpresserisch den Rest des Staates beeinflussen oder sich daran bereichern.

Unglaublich aber wahr • vor 13 Stunden
Mal schauen wie sich die Bauern das Geld diesemal stehlen, bei diesem schwammigen Gesetz dürfte das ja kein Problem sein!!

Günther Hye • vor 13 Stunden
Die Äußerungen des Tarrenzer Bürgermeisters und Bauernbundbezirksobmanns von Imst, Rudolf Köll, über den „zu Tode gebrachten bäuerlichen Idealismus“ in den „so genannten Gemeindegutsagrargemeinschaften“ sind bemerkenswert ehrlich und lassen tief blicken.
Mit dem Berufsethos der Agrarmitglieder kann es nicht weit her sein, wenn sie ihre Existenzberechtigung ausschließlich auf offenkundig verfassungswidrige Vorgänge aufbauen und nichts dabei finden, seit Jahrzehnten aus Gemeindegrundstücken und aus dem Volksvermögen enorme Gewinne einzustreifen.
Es ist schon bemerkenswert, wie präpotent manche Bauernbundfunktionäre auftreten. Damit schaden sie den wirklichen Bauern, die ihre Höfe unter schwierigsten Bedingungen bewirtschaften.
Der Bauernbund kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Über Jahre wurde in der Bauernzeitung falsch informiert. Den Mitgliedern wurde wider besseres Wissen vorgegaukelt, dass der VfGH unerhebliche rechtstheoretische Entscheidungen fälle und das Gemeindegut den Bauern gehöre. Der gesellschaftliche Konsens über die beträchtliche Tiroler Bauernförderung in Höhe von insgesamt mehr als 200 Mio Euro aus dem Steuertopf (zu dem die Landwirtschaft praktisch nichts beiträgt) könnte dadurch schwinden.
Mit dem unsäglichen Agrargesetz hat die Tiroler Regierungskoalition allerdings nichts zur Lösung beigetragen, sondern den Konklikt angefeuert. Die Hardliner können und werden weiterhin blockieren.
Vielmehr wäre die gesetzliche Rückübertragung des Gemeindeguts an die Gemeinden nach den klaren VfGH Entscheidungen folgerichtig gewesen. Aber das wollten Platter, Köll, Wolf und Co bewusst nicht. Bei der ÖVP steht die Klientlpolitik immer noch über der Verfassung.

Günther Hye vor 12 Stunden
KORREKTUR: Köll ist falsch! ich meinte Platter, Wolf, Kuenz, Nagl und Co.

Das Unverständnis an der Sache sitzt tief, Aufklärung an den agrardominierten Stammtischen tut not. Eine Bauernzeitung könnte das ihre dazu beitragen.
Bei meiner Ehr‘.