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Almbauern erhalten 462.000 Euro

TT: "Schritt für Schritt entspannt es sich auf den Almen: Weil sie schuldlos an den Flächenangaben waren, erhalten Auftreiber 462.000 zurück." Die Miene des Steuerzahlers verspannt sich mehr und mehr.

>>TT 01 09 2014 Almbauern erhalten 462.000 Euro>>

Einmal mehr manifestiert sich der Schwarzmander-Umgang mit dem Recht: "Die Grundlage für die Rückzahlungen an die Auftreiber wurde im Juni mit der Änderung des Marktordnungsgesetzes geschaffen. Bei Almauftreibern kann von Sanktionen abgesehen werden, sofern sie an unrichtigen Flächenangaben keine Schuld tragen. Die Landwirtschaftskammern mussten das auch bestätigen."
Im Klartext gesagt, das Gesetz wurde im Sinne des Bauernbundes zurecht gebogen.
Es ist mit gutem Willen und in Kenntnis von handelnden Personen noch nachzuvollziehen, dass den Auftreibern die Wissentlichkeit für den Förderungsbetrug fehlte. Was man von den Landwirtschaftskammern mit Dutzenden von qualifizierten Juristen, die in Tirol zu allem Überfluss auch noch aus dem Landesbudget bezahlt werden, nicht sagen kann.
Der Vorwurf des Förderungsbetruges bleibt trotzdem in vollem Umfang bestehen. Nur der Adressat hat sich geändert.
>>EuGH Urteil 04 09 2009>>

Es müssen sich nun wohl endlich die verantwortlichen Kammerfunktionäre für das begangene Unrecht rechtfertigen und für etwaigen Schaden persönlich haften. Die Sache darf nicht am Rücken des Steuerzahlers ausgetragen werden. Die Justiz ist gefordert. Betrug ist
kein Gentlemen-Delikt und darf auch im agrarischen Bereich  kein ungeahndetes "Versehen" bleiben.
Siehe auch
>>Almförderungen: Behördenversagen und Betrugsverdacht>>
>>Almförderungen - die Schwarzmander narren die Öffentlichkeit>>
>>Hechenberger's G'schichtln, x-te Fortsetzung>>

Gelobt seien Jesus Chrischtus, Rupprechter und die Schwarzmander, der Bauernbund herrsche in Ewigkeit, Amen.
Bei meiner Ehr'.