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Staatsanwaltschaft Innsbruck - Musterpersilschein oder Warnungstafel für untreue Bürgermeister?

"Wir sind zwar der Ansicht, dass der Bürgermeister den Gemeinderat mit dem Bescheid hätte befassen sollen, aber es ist nicht beweisbar, ob er der Gemeinde absichtlich einen Schaden zugefügt hätte. Noch lässt sich beweisen, ob eine Berufung des Bürgermeisters gegen den Bescheid Erfolg gehabt hätte."
Der historische Grundbuchstand beweist, dass das Eigentum rechts- und verfassungswidrig an die Agrargemeinschaften übertragen wurde.
Die Anwendung der möglichen Rechtsmittel wäre sicher erfolgreich gewesen. Wie in der Nachbargemeinde Schlaiten.



>>Kleine Zeitung 19 09 2014 Poppeller: Keine Anklage>>
>>ORF Tirol 19 09 2014 Ainet>>

Dazu der Poster Günther Hye, ein höchst qualifizierter Jurist im Tiroler Landtag i
n der Kleinen Zeitung:
"Diese Erklärung der Staatsanwaltschaft möge verstehen, wer will. Der Bürgermeister ist verpflichtet, das Gemeindevermögen sorgsam zu verwalten und zu erhalten. Diese Pflicht hat der Bürgermeister von Ainet verletzt. Er hat - wie auch die StA sagt - einen Bescheid verschwinden lassen, statt ein aussichtsreiches Rechtsmittel einzubringen. Und trotzdem ortet die StA nicht einmal den Versuch einer Straftat. Das ist geradezu eine Einladung für weitere Tricksereien mit Gemeindegut. Auch in Schwendau ist Ähnliches passiert."

Zu seinem Hinweis auf Schwendau der zugehörige TT-Artikel und das corpus delicti im historischen Grundbuch
>>TT 11 09 2014 Schwendau: Verzicht auf Berufung war ein Fehler>>
>>AG Schwendau 87118-43a >>
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Über die Pressekonferenz Poppellers mit seinem Anwalt Hibler wird wie folgt berichtet:
Frau Oblasser von der TT widmet sich vor allem den "bösen Feinden" der Schwarzmander
:
>>TT 20 09 2014 Vorwurf von Packelei und Untreue sorgen für Wirbel>>

Dazu Günther Hye in der TT:   >>TT 20 09 2014 Ainet - Posting Hye>>

>>Kleine Zeitung 20 09 2014 Breitseite für den Gemeindeverband>>
Was vom Poster Waldmensch am 20.09.2014, 09:15 so kommentiert wurde:
Der "Schauerroman" ist leicht erzählt
Die Einstellung der Strafverfolgung durch die StA sagt nur, Bgm. Poppeller war für sein Verhalten durch das Mittel des Strafgesetzbuches nicht zu fassen; unrecht und anstandslos war es allemal:
Es bleibt, dass Poppeller einen ganz wichtigen Bescheid für seine Gemeinde unbeeinsprucht in der Schublade verschwinden hat lassen. Selbst der StA hatte ihm diesen Spiegel vorgehalten. Der Bescheid wurde auch dem Gemeinderat von Ainet verschwiegen. So wurde er rechtskräftig. Es ging um Millionenvermögen von Wald und Almen der Gemeinde Ainet im möglchen Gemeindegut.
Das macht kein Bürgermeister, der sich um das Vermögen seiner Gemeinde sorgt; sauber ist das nicht, gebotener Anstand im öffentlichen Amt ist das auch nicht.
Die Familie Poppeller hat sich in Agrarverfahren bei der Agrarbehörde durch quasi geschenkte Bauflächen unverschämt bereichert. Sauber nennt man so etwas nicht.
Poppeller sollte einfach schweigen und abtreten.


Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft ist möglicherweise ein Musterpersilschein oder aber auch eine Warnungstafel für untreue Bürgermeister.
Aus der beachtlichen Behandlungsdauer von über 18 Monaten kann man schließen, dass über die Anzeige vermutlich nicht allein in Innsbruck entschieden wurde. Eine Leitlinie der StA-Entscheidung könnte gewesen sein: Das Gemeindegut kann ohnehin nur durch ein Rückübertragungsgesetz wieder dem wahren Eigentümer zurückgegeben werden. Da nützt ein verurteilter Bürgermeister "im Häfen" reichlich wenig.
>>Die Selbstbedienung in Ainet - ein Kriminalfall>>

Wie das Beispiel Schwendau zeigt, ist ein künftig möglicher Schaden nicht sofort einzuschätzen. Der Schaden für die Substanz der Gemeinde aus den agrargemeinschaftlichen Aktivitäten - z.B. Grundverkehr - der Vergangenheit lässt sich jedoch sofort errechnen. Die Vorteile hatten die Agrargemeinschaftsmitglieder.
Es wäre eigentlich von einem Akademiker nach Dutzenden von höchstgerichtlichen Entscheidungen zu erwarten, den unrechten Vermögensfluss zu erkennen und daher im Sinne des Gemeindevermögens zu unterbinden.
Herrn Mag. Karl Poppeller war diese Erkenntnis nach Meinung der Staatsanwaltschaft, "ohne Absicht" nicht zugänglich.
Könnte es sein, dass er von seinem Bruder DI Alois Poppeller, Leiter der Gruppe Agrar im Amt der Tiroler Landesregierung beraten wurde?

Historischer Grundbuchstand:
Vollends unverständlich wird die Sache von den Regulierungsbescheiden bis zur Erkenntnisfähigkeit des Bürgermeisters, wenn man die historischen Grundbuchdaten sieht. Der volle Umfang der Gaunerei tritt zu Tage.
Fast alle Agrargemeinschaften in der heutigen Gemeinde Ainet sind aus dem eindeutigen Eigentum der Gemeinde entstanden, wie die historischen Grundbuchkopien beweisen:
AG Gwabl      >>85014-14a>>
AG Alkus       >>85002-14a>>
AG Ainet        >>85011-17a>>
AG Leiten      >>85001-164a>>
Die AG Ochsenwaldalpe >>85014-35a>> ist aus >>85014-14a>> übertragen worden, siehe auch >>85014-35 aktuell>> und die
AG Leibnitzalpe >>85014-16a>> war eine Alpgenossenschaft, die im wesentlichen aus zwei Gemeinden bestand. Auch die AG Prijaktalpe war eine Alpgenossenschaft, der die Gemeinde Oberdrum und die bäuerliche Miteigentumsgemeinschaft Nachbarschaft Oberalkus angehörte. >>85002-30a>>
Wo man hinschaut, nur Gemeindegut !!!
Egal welche Begründungen, bestenfalls Ausreden, Bürgermeister Mag. Karl Poppeller vorgebracht hat, die historische Sachlage ist erdrückend und er muss sie kennen.
Auch für die Staatsanwalschaft wäre ein Blick darauf hilfreich gewesen.
Der historische Grundbuchstand beweist, dass das Eigentum rechts- und verfassungswidrig an die Agrargemeinschaften übertragen wurde. Die Anwendung aller Rechtsmittel wäre, wie viele Beispiele beweisen, sicher erfolgreich gewesen.
Allein das Beispiel der Nachbargemeinde Schlaiten ist eindeutig.

Bürgermeister Mag. Karl Poppeller kennt das alles, wie ihm auch die Rechtsauskünfte des ehemaligen Agrarbehördenleiters Dr. Josef Guggenberger in Erinnerung sein sollten.
>>Schlaiten: VwGH widerlegt LAS und Agrarbehörde>>
Der Verzicht auf Rechtsmittel geschah daher klar absichtlich.


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sagt ein altes Sprichwort.
Aber das gilt offenbar nur für den "kleinen Hendldieb", wenn er nicht Mitglied des Bauernbundes ist.
Im Kärntner Ortstafelstreit wurde einem Landeshauptmann von der StA Klagenfurt bescheinigt, er hätte sein Unrechtsverhalten nicht abschätzen können. Kurz, er wäre also zu blöd dafür gewesen.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erschließt eine neue Dimension. "Die Absicht" seine eigenen Pfründe bzw. jene der Agrargemeinschaft zu erhalten, anstelle das Gemeindevermögen sorgsam zu verwalten, sei "nicht beweisbar". Auch wenn das Ergebnis zählbar und die Verantwortung eindeutig zuordenbar ist.

Allein die Stichtagsregelung in der TFLG-Novelle sagt schon das Gegenteil aus.
Der Landesgesetzgeber hat mit klarer Absicht die Rückgabe des der Substanz entzogenen "Beutegutes" der Agrarier*) an die Gemeinden verhindert.
Kuenz, Nagl und Co. wussten und wissen worum es geht. Mit ihnen die Poppellers.
Genau dieses Beutegut gab es natürlich auch in Ainet.

Das wussten alle schon vor der schwarzgrünen Novelle zum TFLG. Auch die Herren Akademiker aus Ainet.
Der Schaden für die Gemeinde ist somit klar definiert. Die Absicht des Mag. Karl Poppeller ist damit auch klar nachvollziehbar, denn die staatsanwaltlich verordnete Blödheit eines Kärntner Landeshauptmannes kann man ihm nicht unterstellen.
Der Bauernbund-Schwarzmander-dominierte Landesgesetzgeber mit seinen grünen HelferleinInnen hat es für notwendig erachtet, das Untreue-Verhalten einzelner Bürgermeister mit einer Gesetzesnovelle zu sanieren.
Die Einstellung dieses Verfahrens, von Georg Willi angestrengt, steht auf der gleichen Stufe.
So wird die ungeheuerliche Gaunerei, vom Schwarzmander- Bauernbund unter Eduard Wallnöfer inszeniert, also der
(Zit. Bock) "wie man landläufig sagt Diebstahl" von etwa 2 500 km² Gemeindegut, der irdischen Gerechtigkeit entzogen.

Es sei daran erinnert, dass ein Richter die Langkampfener Agrarier trotz Schuldspruch - klassische Untreue -
straffrei gestellt hat. Die Berufung der Staatsanwaltschaft musste der OGH verwerfen, weil im Schöffenverfahren der OGH die Beweiswürdigung der Erstinstanz gar nicht mehr überprüfen kann.
Aber auch für die jenseitige
Gerechtigkeit haben die Schwarzmander, so scheint es,
wenn man unserem Herz-Jesu-Minischter folgen darf,
bereits vorgesorgt




Der Glaube an so irdische Dinge wie einen demokratischen Rechtsstaat ist in Tirol offensichtlich verfehlt.
Bei meiner Ehr'.

*) Der VfGH spricht von einem Verstoss gegen das Eigentumsrecht der Gemeinden. Das ist soviel wie Diebstahl oder ähnliches ...