Die Würdigung seiner politischen Tätigkeit ist aus diesem Anlass geboten. Die Grundhaltung der Offenheit gegenüber den Gemeindebürgern hat in seiner Partei keinen Platz gehabt. Dies kann durch seinen Umgang mit dem Problem Gemeindegut/Agrargemeinschaften gut verdeutlicht werden.
In den Diskussionen nach dem Miederer Erkenntnis des VfGH kamen auch die bruchstückhaften Auskünfte der Agrarbehörde zu Gemeindegutsagrargemeinschaften zur Sprache. Seine Grundhaltung war: „Wir müssen wissen, wovon wir reden!“. Dies führte zum Entschluss, aus dem elektronischen Grundbuch alle Daten zu Agrargemeinschaften in Tirol durch den Gemeindeverband erheben zu lassen. Diese Sammlung war jedoch nicht aussagekräftig genug. Daher wurden von mir und dem Geschäftsführer des Gemeindeverbandes die historischen Eigentumsseiten, die B-Blätter, erhoben und kopiert. Die Zusammenführung dieser Datensätze ergab ein eindrucksvolles Bild der historischen Entwicklung des Gemeindegutes in Tirol. Dieses wurde auf der Website des Gemeindeverbandes zum Download bereitgestellt. Die Komplexität machte eine etwas „abgespeckte“ Fassung notwendig, die mit interaktiven Landkarten realisiert wurden. Neben der einzigartigen Zusammenfassung der Inhalte war das Wesentliche die Öffentlichkeit der Darstellung.
„Wir müssen wissen, wovon wir reden“ hat sich nicht auf einen kleinen Kreis von Juristen und Rechercheuren bezogen, Schöpf hat alle Gemeindebürger damit gemeint. Jedermann muss die Möglichkeit haben, sich ein Bild zu machen. Er hat es realisiert.
Es hat Stimmen aus Parteiteilen und parteinahen Gremien gegeben, die diese Offenheit nicht goutiert haben. Eine provozierte Entwicklung hat zum Rückzug von Ernst Schöpf aus dem Gemeindeverband geführt. Die erste Aktivität der neuen Leitung war, auf der Website des Verbandes den Link zum „Gemeindegut“ still zu legen. „Honi soit qui mal y pense“.
Nun hat er auch seine Parteizugehörigkeit beendet.
Er war der erste und einzige Funktionsträger der ÖVP, der es als Parteimitglied für notwendig angesehen und gegen die Bauernbund-Allmacht gewagt hat, die Gemeindegutsentziehung, das größte Vermögensdelikt in der Geschichte des Landes öffentlich aufzugreifen und eine saubere rechtsstaatliche Lösung einzufordern. Es war ein ehrenwerter Versuch. Von ihm unternommen, nicht von den großen Namen der Partei. Die, ob aktuell oder im vergangenen Vierteljahrhundert, bestenfalls durch mehr oder weniger trickreiche Verhinderungen und Vernebelung aufgefallen sind. Viele Tiroler Bürger haben das Fehlen der Selbstreinigungskraft der ÖVP erkannt und die Partei nicht mehr gewählt. Das wird sich fortsetzen.
Er hat als Präsident des Gemeindeverbandes die Voraussetzungen geschaffen, die es nicht mehr erlauben, dieses Unrecht unter den parteipolitischen Teppich zu kehren. Es ist dokumentiert. Ein abgedrehter Link bedeutet nicht das Verschwinden des dargestellten Datenbestandes. Das darauf aufbauende Buch „Die Täuschung Tirols“ ist bei allen Gemeinden angekommen, wie auch bei der Justiz, in Bibliotheken und rechtswissenschaftlichen Instituten. Eine klug geführte Partei sollte den daraus resultierenden Handlungsbedarf erkennen. Mediales „Nachtreten“ ändert sein politisches Erbe nicht.
Ich durfte die Realisierung dieser Voraussetzungen wesentlich gestalten. Mehr als ein Dutzend Jahre habe ich mich mit der Thematik beschäftigt. Aus reinem Interesse, ich habe außer der üblen Nachrede nichts davon. Erst Schöpf hat mir vertraut. Seine Überzeugung zum Gemeindegut hat mir die Arbeit ermöglicht. Auch die Entstehung meines persönlichen „opus magnum“, des Buches „Die Täuschung Tirols“, ist mit ihm besprochen. Für all das gebührt ihm mein aufrichtiger Dank.
Ernst, Du hast politische Markierungen gesetzt, die den Bürgern nach Meinung einer fehlgeleiteten Partei nicht bewusst werden sollen. Der Mangel an Geradlinigkeit zeigt sich bei ihren Personalproblemen. Die Defizite in der Einstellung zum Rechtsstaat kommen durch die Berichterstattung des Tiroler Leitmediums zum Ausdruck.
Du bist Deinen Weg gegangen. Mit großer Hochachtung freue ich mich auf unser nächstes Gespräch.
HG Ulrich
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