Das erste Mal hat Dr. Guggenberger die ausgetrampelten, aber rechtlich falschen Wege seiner Vorgänger 1998 verlassen – mit einem Bescheid betreffend Weiderechte der Stadt Innsbruck in Arzl und Mühlau. Der große Durchbruch gelang ihm dann mit einem Bescheid aus dem Jahre 2006 betreffend die Gemeinde Mieders. Dieser Bescheid wurde vom Verfassungsgerichtshof 2008 bestätigt. Das Erkenntnis des VfGH löste ein politisches Erdbeben und daran anschließend ein rechtliches Umdenken in ganz Tirol aus. Vielen Tiroler Gemeinden konnte in weiterer Folge zumindest ein Teil ihrer schon verloren geglaubten Rechte an Grund und Boden zurückgegeben werden.
65mal.
65mal beruft sich Dr. Josef Guggenberger in seinem berühmten Bescheid zum Miederer Gemeindegut auf die Verfassung, beschreibt, was verfassungskonform und was verfassungswidrig ist. Es wird kaum eine Entscheidung geben, wo die Verfassung so ausgeprägt in den Mittelpunkt der Lösung eines rechtlichen Problems gestellt wurde.
Der Miederer Bescheid hat jenen Gemeinden, wo Gemeindegut „offenkundig verfassungswidrig“ an Agrargemeinschaften übertragen wurde, ihre alten Rechte zum Wohl der Allgemeinheit zurückgegeben.
Unser Bundespräsident Alexander van der Bellen hat unlängst folgendes gesagt: „Denn gerade in Zeiten wie diesen, zeigt sich die Eleganz, ja die Schönheit unserer österreichischen Bundesverfassung. Jeder Schritt, der jetzt getan wird, ist vorgesehen und in der Verfassung verankert.“
Bei diesen Sätzen ist Hofrat Dr. Guggenberger wohl warm ums Herz geworden. Denn auch für ihn war immer klar: Es gilt, was in der Bundesverfassung niedergeschrieben ist. Die Einhaltung der Verfassung, das verfassungskonforme Verhalten bei der behördlichen Gesetzesanwendung – das alles war ihm stets ein Anliegen.
Die Einhaltung unserer “schönen Verfassung” hat Dr. Guggenberger als leitender Beamter wie selbstverständlich gelebt – zuletzt über 11 Jahre als Agrarbehördenleiter.
Der Verfassungsgerichtshof hat Hofrat Dr. Guggenberger im Miederer Erkenntnis vollkommen Recht gegeben. Seitenlang und in vielen Auszügen wurde im Erkenntnis vom 9. November 2008 Guggenbergers Rechtsauffassung wörtlich wiedergegeben, so wie er das in der Begründung des erstinstanzlichen Agrarbehördenbescheids 2006 niedergelegt hatte. Das war schon sehr außergewöhnlich. Damit hat der VfGH als höchste Instanz symbolhaft zum Ausdruck gebracht, dass Guggenbergers Mahnungen und die dringend notwendige Umkehr im Umgang mit dem Gemeindegut der einzig richtige Weg sind.
Sehr geehrter Herr Hofrat Dr. Guggenberger, für diese großartige und mutige Leistung verleiht Ihnen die Stadt Innsbruck das Verdienstkreuz und bedankt sich damit sehr herzlich.