Aufsichtsbeschwerde

Published date: Samstag, 22 April 2017 20:17
Update am 21 07 2017
Was lange währt, ist bei der BH Imst nicht immer gut. Endlich gab es eine Antwort auf die untenstehende Aufsichtsbeschwerde.
Bürgermeister Dengg ist in seiner Stellungnahme der seltsamen Meinung, dass er bei einem höchstgerichtlichen Erkenntnis noch etwas klären müsste und dass er dazu legitimiert wäre..

Die BH Imst findet dies nicht eigentümlich und meint dass der Beschluss in Ordnung sei. Was grundsätzlich richtig ist, sie übersieht aber dabei, dass der Kern der Beschwerde nicht gegen den Beschluss gerichtet war, sondern gegen die Absichtserklärung des Bürgermeisters, nicht an den durch VwGH und LVwG vorgegebenen Zahlungsempfänger Klaus Scharmer, sondern an Franz Pirktl auszuzahlen.
Eine weitere Beschwerde ist leider nicht mehr möglich. Es ist daher abzuwarten, ob Dr. Dengg seine Ankündigung, die höchstgerichtlichen Erkenntnisse missbräuchlich auszulegen, auch umsetzt. Es wird dann über seine tatsächliche Handlungsweise als Amtsträger zu befinden sein.


Mail an Bürgermeister Dr. Franz Dengg:
An: buergermeister@mieming.tirol.gv.at
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Ich ersuche höflichst, die beiliegende Aufsichtsbeschwerde am Amtswege an die Gemeindeaufsicht bei der BH Imst weiterzuleiten.
Hochachtungsvoll
Ulrich Stern
Gemeinderat

Nachrichtlich an:
BH Imst
Abteilung Agrargemeinschaften
Gemeindeabteilung

>>Aufsichtsbeschwerde vom 20 04 2017>>
>>VwGH Erkenntnis>>
>>LVWG Erkenntnis>>

Siehe auch den Beitrag
>>Fehlurteil>>