Lügen, dass es gedruckt wird – so die Devise der Schwarzmander-Gründamen-Regierung.
Dummerweise werden sie dabei immer öfters erwischt.
LA Brugger: Agrargesetz liegt auch 12 Tage nach Beschluss noch nicht vor – schlechte Optik für Landesregierung!
Liste Fritz – Bürgerforum Tirol vermutet mit Zustimmung zu unfertigem Gesetz Schlimmes für Gemeinden
Am 03. April 2014 hat die schwarz-grüne Landesregierung per Pressekonferenz samt Presseaussendung verkündet: „Neues Tiroler Flurverfassungslandesgesetz steht“. Wie sich jetzt, mittlerweile 12 Tage nach dem Beschluss der Landesregierung herausstellt, stimmt das nicht.
„ÖVP und Grüne haben etwas beschlossen, das in seiner endgültigen Fassung weder beim Beschluss noch heute, 12 Tage später, vorliegt. Der ungute Eindruck bleibt, dass die Tiroler Öffentlichkeit und die Tiroler Gemeinden getäuscht wurden. Offensichtlich haben sie ungeniert in aller Öffentlichkeit etwas verkauft, das es so noch gar nicht gibt. Der Beschluss eines Gesetzes, das gar nicht vorliegt, fügt sich als weiterer Mosaikstein perfekt in das Bild des Agrarunrechts ein, in dem nichts stimmt, was die Landesregierung behauptet“, kritisiert Landtagsabgeordneter Andreas Brugger.
Aus Sicht der Liste Fritz – Bürgerforum Tirol lässt diese Vorgehensweise der schwarz-grünen Landesregierung für den endgültigen Gesetzestext, der für die Tiroler Gemeinden weitreichende und Millionenschwere Konsequenzen haben wird, Schlimmes befürchten.
„Keiner der Damen und Herren in der schwarz-grünen Landesregierung würde beispielsweise den eigenen Mietvertrag unterzeichnen, bevor er die endgültige, korrigierte und reingeschriebene Letztfassung in Händen hält und diese durchgelesen hat. Was für den eigenen Mietvertrag recht und billig ist, muss erst recht für ein Landesgesetz gelten, das entscheidend für alle Tiroler Gemeindebürger ist. Gerade beim Thema Agrarunrecht hat sich gezeigt, dass jeder Beistrich und jeder Halbsatz entscheidend über das Wohl und Wehe für die Tiroler Gemeinden sein kann. Ausgerechnet bei einem derart heiklen Gesetz auf eine ganz sorgfältige Vorgangsweise zu verzichten, das tut wohl nur, wem der genaue Inhalt letztlich egal ist. Schließlich haben sich die beiden grünen Regierungsmitglieder mit ihrer Blanko-Zustimmung zu einem Gesetz, das schriftlich abgefasst gar nicht vorgelegen ist, selbst gefesselt und sich jeden Verhandlungsspielraum genommen. Denn was die Regierung beschlossen hat, gilt. Laut Geschäftsordnung der Landesregierung gibt es auch bei einem Umlaufbeschluss, wie in diesem Fall, keinen neuerlichen Beschluss mehr, sondern der gefasste Beschluss wird in der nächsten Sitzung der Landesregierung nur mehr mitgeteilt und protokolliert“, erklärt Andreas Brugger.
Kleine Zeitung Osttirol online 15 04 2014
Agrarnovelle: Beschluss sorgt für böses Blut
Der Coup zur Demonstration von Macherimage ist Landeshauptmann Günther Platter gelungen: Am 3. April ließ er durchs Land tönen: „Das neue Tiroler Flurverfassungslandesgesetz steht.“
Das überarbeitete Gesetz, kurz Agrarnovelle genannt, sei von der Schwarz-Grünen Regierung beschlossen worden. Dazu kam von ÖVP-Insidern die Information, dass die Vorlage zur Novelle nicht in der Regierungssitzung, sondern überhaupt durch einen Umlaufbeschluss den Segen erhalten habe. Das ist inzwischen bestätigt. Damit aber nicht genug: Landtagsabgeordnete der Opposition sind seit 3. April auf der Suche nach der beschlossenen Vorlage. „Ich habe das Papier bis dato nicht und es ist auch nicht möglich, eines zu bekommen“, sagte Elisabeth Blanik, SPÖ-Landtagsmandatarin aus Lienz, zu Wochenbeginn. Denselben Status bestätigen vorwärts Tirol und Liste Fritz. Der Entwurf der Novelle hat in zwölf Tagen den Weg zu den Landtagsabgeordneten, die in Summe der Gesetzgeber sind, nicht gefunden. Über das Büro des Agrarreferenten Josef Geisler (ÖVP) gab es die Information, dass noch die Endredaktion des Entwurfes erfolgen müsse. Bei den Oppositionsparteien lässt das nur einen Schluss zu: Einen fertigen Gesetzesantrag hat es bei Beschlussfassung der Regierung gar nicht gegeben.
Das macht böses Blut. Hinter vorgehaltener Hand wird heftig kritisiert, dass die Regierung lediglich eine Fata Morgana genehmigt habe. Dazu SPÖ-Klubobmann Georg Dornauer: „Nach der Geschäftsordnung der Landesregierung bedürfen Regierungsvorlagen eines Kollegialbeschlusses. Man kann nicht einfach einen Grundsatzbeschluss fassen und die Ausformulierung des Gesetzes dann den Beamten beziehungsweise Geisler überlassen. Das käme einer Blankovollmacht gleich.“ Er empfinde es jedenfalls als sehr beschämend, wenn eine Landesregierung zu solchen unredlichen Mitteln greifen müsse. „Leute, die drastischer formulieren, würden sagen: Die Regierung lügt!“, so Dornauer.
MICHAELA RUGGENTHALER
So schaut es mit dem Macher-Image wirklich aus. Alles nur Schmiere der Presseabteilung.
Bei meiner Ehr‘.