Anarchie in Jerzens III – alle Beschlüsse aufgehoben

Published date: Samstag, 22 Dezember 2012 00:13
Die Behörde greift in Jerzens ein. Die Gemeindeaufsicht hebt alle Gemeinderatsbeschlüsse vom 14. November im Zusammenhang mit der Agrargemeinschaftsfrage auf und der Bürgermeister bleibt befangen.

Es wird hier, ausgehend von der Bezirkshauptmannschaft Imst, ein Bild entwickelt, das einer dringenden Korrektur bedarf.
Der Titel des Bildes lautet: Eine pflichtbewußte Behörde ruft einen, sich außerhalb des Rechts stellenden Bürgermeister zur Ordnung. Tiroler Behörden stehen am Boden des Rechtsstaates, ein verirrtes Schaf wir eingefangen.
 
Nichts davon stimmt.
Bürgermeister Raich ist ein Kind seiner Zeit. Über drei oder mehr Generationen dauernde geschichtsfälschende Indoktrination durch den Schwarzmander-Bauernbund haben sein Rechtsbewußtsein verändert. Da spielen heute zwei VfGH-Erkenntnisse und ein VwGH-Erkenntnis zu seiner Gemeinde keine Rolle. Es gilt das, was Dr.Raggl und die Bauernzeitung schon 2008 verkündeten und was Dr. Oberhofer unlängst auf die Spitze trieb.

 

Bürgermeister Raich ist natürlich Täter, aber vermutlich wundert er sich, dass in diesem Falle keine Deckung seiner Aktionen durch die Behörden erfolgt ist.
Ohne Rückendeckung durch die Behörden, sprich bei deren möglichen gesetzestreuem Verhalten, wäre ein Einzelner zwangsläufig wirkungslos.
Ob Bürgermeister, Agrargemeinschaftsfunktionär oder -mitglied, kein einzelner Bauer hätte je das Agrargemeinschafts-Unrecht in der vorliegenden Dimension bewirken können.
Weder in der Entstehungsgeschichte, noch in der heute notwendigen Bewältigung.
Das Agrargemeinschafts-Unrecht ist eine Summe von politisch motivierten Rechtsbrüchen, eine Politgaunerei. Die politisch Mächtigen haben entschieden, die zuständigen Behörden haben alles durchgeführt.
Der Anfang der von „oben“ her organisierten Politgaunerei liegt in Osttirol.
NSDAP-Ortsbauernführer und der Agrarbehördenleiter Dr. Haller haben den Verlauf initiiert. Die Gemeindebehörde war anfangs absolut dagegen, das ist dokumentiert, hat jedoch, nach politischen Weisungen aus Berlin, die Aktionen mitgetragen. Es galt der politische Wille des NS-Regimes.
Dieser war allerdings nur auf den Landkreis Lienz, Gau Kärnten beschränkt. Irgend ein dahingehender politischer Ansatz für den Gau Tirol ist nicht bekannt. Nach Eigenauskunft des Bauernbundes waren die Bauern mit der NS-Zeit zufrieden.

Mit 1.1.1948 wurde der Bezirk Lienz wieder dem Bundesland Tirol angeschlossen.
Die Haller’schen Urkunden über die fast flächendeckene Enteignung der Gemeinden Osttirols wurden dem Amt der Tiroler Landeregierung übergeben.
Beginnend mit 1949 wurden die „Regulierungsverfahren“, identisch mit der Haller’schen NS-Methodik von der Agrarbehörde fortgeführt. Die Gemeindebehörde hat sich dazu, im Gegensatz zur Behörde im totalitären NS-Regime (!!!), nie geäußert. Zumindest liegen keinerlei Dokumente dazu vor. Der politische Wille war durch den regierenden Schwarzmander-Bauernbund gegeben. Regie führte Eduard Wallnöfer.
Die Dimension des Unrechts war den politisch Verantwortlichen und den ausführenden Behörden von Anfang an bekannt.
1984 verkündete der zuständige Landesrat Dr. Partl mit Blick auf das VfGH-Erkenntnis 1982 den politischen Willen „wir machen weiter wie bisher“. Zahlreiche Untaten des Behördenleiters Dr. Sponring belegen das auch, und 2008 sprach Anton Steixner davon, dass alles „politisch gewollt“ gewesen sei.

Es gibt keine Gemeindegutübertragung an Agrargemeinschaften in Tirol, wo die Gemeindebehörde sich aktenkundig geäußert hätte. Sie hat sich, trotz Zuständigkeit und gegen jedes bestehende Recht, schweigend dem politischen Willen untergeordnet.
Ein beschämendes Teilergebnis des Wirkens der Agrarbehörde ist durch die hohe Zahl an höchstgerichtlichen Erkenntnissen bekannt. Erst dort wurde am Boden der Verfassung entschieden.
Bei weitem nicht alle Verfahren kamen bis dort hin. Sie wurden dem politischen Willen entsprechend abgewürgt. In den Gemeinden.
Keine Gemeindebehörde hat Gemeinderatsbeschlüsse zum Schaden der Gemeinden hinterfragt. Motto: Die Gemeindeautonomie wäre so heilig, dass jede „mir fir ins“ Fraktion in den eigenen Hosensack hinein beschliessen darf. Völlig unbefangen. Der Rechnungshof hat dies anders gesehen.
Agrarbehörde und Gemeindebehörde stecken bis zur Nase in diesem Sumpf.
Bürgermeister Raich hat man auf die Finger geklopft, weil er zu sehr in der Brühe gerührt hat und die Angelegenheit nun bis zum Himmel stinkt.
Wegen dieser Minimalkorrektur stehen Schwarzmander-Administration, Agrarbehörde und Gemeindebehörde noch lange nicht am Boden des Rechtsstaates.
Das Gegenteil ist der Fall.
Verzögern, Verschleiern, Willkürentscheidungen, machtlose Sachwalter und bezahlte Münchhausen-Gutachten, entsprechend dem politischen Willen des Schwarzmander-Bauernbundes, sind die Realität.
Das ist das wahre Bild.
Es kann kein Lob für eine dieser Behörden geben.
Die Anarchie herrscht nicht nur in Jerzens, sie herrscht vor allem in der Tiroler Landesverwaltung.
Wir sehen eine Administration, die, angeleitet vom politischen Schwarzmander-Willen, nicht zur Verwaltung des Landes auf der Basis der Gesetze intendiert, sondern ihre Aufgaben auf Basis von bezahlten oder beauftragten Gutachten gegen die Gesetze ausführt.
Anders gesagt: Hier geschieht die mittelbare Bundesverwaltung nicht auf Basis der Gesetze und der Verfassung, sondern auf Basis von Gutachten. Das ist Anarchie. Nach den Amtsgutachten der Forstbehörde ist Sandgruber ein weiterer Schritt dazu.

Bei meiner Ehr‘.