Vor 60 Jahren ist Vizebürgermeister Ing. Egg aus Protest gegen die Regulierungen des Gemeindegutes zurückgetreten. Seine öffentliche Begründung ist ein eindrucksvolles Zeitzeugnis.
Eigentum der Gemeindefraktion Zamserberg bei Grundbuchsanlegung
Die bei der Grundbuchsanlegung 1926 erhobenen Eigentumsrechte gründen auf dem Vergleichsprotokoll der Waldservituten-Ausgleichskommission vom 27. Feber 1848 und Kaufverträgen.
Die Agrarbehörde und die zugehörige Berufungsinstanz, der Landesagrarsenat, vermeiden es beharrlich, die präzisen gesetzlichen Normen der Intabulierung im Grundbuch in ihren Bescheiden schriftlich wiederzugeben. Die völlige Missachtung der Grundbuchanlegungsgesetze und die Missdeutung des Grundbuchs mit Hilfe der hauseigenen Rechtserfindung sind Kennzeichen der Tiroler Landesagrarverwaltung.
Als Schwierige Arbeit[1] – „Die der Landesbauernschaft und den ihr unterstellten Kreisbauernschaften, die nunmehr Bezirksbauernschaften hießen, zugefallenen Aufgaben waren schwer.“ – wird mit Recht die Übergangszeit nach 1945 beschrieben.
Aus Anlass der verfehlten Hauptteilung in Zams forderte die Liste FRITZ in ihrem Antrag sämtliche der verbliebenen 138 Feststellungsbescheide mit der Begründung „Hauptteilung“, „vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit der Wirkung einer Hauptteilung“ oder „vormals kein Gemeindeeigentum“ von Amts wegen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.“
Stellungnahme des Amtes der Tiroler Landesregierung zu VfSlg 9336/1982
Das Erkenntnis zitiert drei Absätze der Stellungname, die alle nicht Abweichungen von bestehendem Recht mit rechtlichen Gegenargumenten begründen, sondern Vermutungen zu denkmöglichen historischen und agrarrechtlichen Entwicklungen anstellen.
Eigentumsverschiebung, Rechtsbeugung und politischen Willkür können auch mit knappen Worten beschrieben werden. Die „Zehn Gebote“ reichen aus. Der sichtbar mangelnde Respekt vor bestehenden Entscheidungen und vor dem geltenden Recht ist ein Sittenbild der Agrarjuristerei in Tirol seit der Grundbuchsanlegung. Das siebente und das achte Gebot beschreiben das Fehlverhalten der Landesregierung und des Landesagrarsenates zum Gemeindegut in Anras[1].
Eduard Wallnöfer[1]: „Ohne täglich zweimal einen Missbrauch der Amtsgewalt zu begehen, kann man dieses Land nicht regieren“.[2] Dies nur als launiges Bonmot eines „Landesfürsten“ zu verstehen ist ein Fehler.
Durch diese Kurzbiographie einer Gemeinde wird augenscheinlich, dass die Tiroler Landesregierung Wiederholungstäter ist. Es wurden nicht nur die gesetzlosen, rechts- und verfassungswidrigen Eigentumsübertragungen durchgeführt, nein, das rechtswidrige Tun wurde zu einem erheblichen Teil (kein Gemeindegut, zuzüglich der in der Auskunft fehlenden Grundbuchskörper) auch aktuell nochmals bestätigt. Statt es zurückzugeben,legalisiert der Täter das Beutegut.
Die Ausführung und Aufrechterhaltung Tiroler Agrarunrechtes war und ist nur mit der redaktionellen Unterstützung der Tiroler Tageszeitung möglich. Diese Hypothese wird durch die hier vorliegenden Texte einmal mehr in der Praxis bestätigt. Die Methodik ist immer ähnlich, es wird auf Nebensächlichkeiten abgelenkt und das Unrecht mit Sprüchen wie „Bei Gericht und auf hoher See …“ relativiert.