Am 11. August 2018 wurde in der Stiftskirche Wilten ein würdiger Sterbegottesdienst zelebriert. Lesen Sie hier einen Nachruf seines langjährigen Weggefährten Landesamtsdirektor i.R. HR Dr. Hermann Arnold.
Dank dem großen Juristen HR Dr. Heinrich Kienberger
Unabhängig von jeglicher parteipolitischer oder interessenbezogenen Bindung hat HR Dr. Heinrich Kienberger, zuletzt Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, wenige Wochen vor seinem Tode eine juristisch fundierte Zusammenfassung über die Entwicklung des Problems Agrargemeinschaften im Zeitraum nach dem zweiten Weltkrieg verfasst und herausgegeben. Er tat dies, wie er selbst sagte, ohne Auftrag, allein um dem Recht und dem tatsächlichen Geschehen abseits aller medialen Darstellungen oder bestellten Gutachten Ausdruck zu verleihen und dies für die Nachwelt schriftlich sichtbar zu machen.
Dabei läßt er erkennen, dass es ihm ausschließlich um die Rechtsfrage geht, nämlich ob eine Herstellung des Grundbuchstandes, wie er vor der Zeit der Regulierungen war, und wie er durch die gesetzlose Übertragung des Eigentums am Gemeindegut verändert wurde, rechtlich möglich bzw. sogar geboten erscheint. Er bejaht dies mit treffender Begründung und stellt mit feiner Klinge und juristischen Hintergrund (Entscheidungen der Höchstgerichte) jene in den Schatten, die Gegenteiliges behaupten und am Rechtsirrtum über das Vermögen Gemeindegut festhalten.
Insgesamt ein wertvolles Dokument über Entwicklung und Ausgang dieses Rechtsirrtums und der damit verbundenen vermögens- und eigentumsrechtlichen Konsequenzen.
Über das Grab hinaus gilt diesem großen und anerkanntem Fachmann der Dank aller jener, die an den Rechtsstaat glauben, an ihm festhalten und dies fernab persönlicher oder politischer Interessen ausdrücken.
Nicht umsonst hat die Frau Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Frau Dr. Brigitte Bierlein mit ihrer Anwesenheit beim Sterbegottesdienst die Bedeutung dieser Persönlichkeit für den Rechtsstaat unterstrichen und damit die Wertschätzung gegenüber dem Verstorbenen zum Ausdruck gebracht.
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Altlandeshauptmann Dr. Wendelin Weingartner hielt die Trauerrede beim Sterbegottesdienst. Er zeichnete, gegründet auf langjähriger Verbundenheit, ein beeindruckendes Bild von Dr. Heinrich Kienberger.
Das Land Tirol hat keinen Vertreter entsandt und glänzte durch Abwesenheit. Peinlich, naja.
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TT
Die Presse
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>>Dr. Heinrich Kienberger R.I.P.>>
>>Das Gemeindegut als Verfassungsproblem>>
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