Desinformation und Fake folgen
Die Ausführung und Aufrechterhaltung Tiroler Agrarunrechtes war und ist nur mit der redaktionellen Unterstützung der Tiroler Tageszeitung möglich. Diese Hypothese wird durch die hier vorliegenden Texte einmal mehr in der Praxis bestätigt. Die Methodik ist immer ähnlich, es wird auf Nebensächlichkeiten abgelenkt und das Unrecht mit Sprüchen wie „Bei Gericht und auf hoher See …“ relativiert.

Der Titel „Zammer Agrar prüft Bescheid“ ist eine selbstverständliche Nebensache. Im Zuge eines Verfahrens hat jede Partei das Recht, Beschwerde zu erheben. Der Untertitel „Laut Agrarbehörde ist die Zammer Agrar Gemeindegut“ erschließt die Bedeutung des Bescheides nicht einmal annähernd.
Die wahre Bedeutung ist: Die Abteilung Agrarrecht hat den Bescheid der alten Agrarbehörde über das Vorliegen einer Hauptteilung in Zams als rechtswidrig, unrichtig und verfehlt erkannt. Die Richtigstellung auf Parteienantrag erfolgte ohne jede Weisung, ausschließlich durch die eigene rechtliche Beurteilung der vorangegangenen Verfahren. Die verhandelten Flächen sind als Gemeindegut erhalten geblieben.
Was grundsätzlich bedeutet, dass alle fragwürdigen Hauptteilungen der alten Agrarbehörde, die vielfach nur durch die Überschrift des Aktes behauptet wurden, richtigstellbar sein müssen. Walsers Entscheidung schließt in der Bedeutung an den Bescheid Guggenbergers zur Gemeinde Mieders an.
Damit ist die gesamte Argumentation der Agrar-Übeltäter über die Endgültigkeit von Hauptteilungen, so wie sie auch vom Leitmedium immer gehorsamst wiedergekäut wird, in den Bereich der Märchenbücher einzuordnen. Sachkundige Berichterstatter sollten dies erkennen und auch berichten.
Die Manipulation der Lesermeinung ist auch deutlich auf der Seite der Lesebriefe merkbar. Einerseits wird, möglicherweise mit einer gewissen Feigenblatt-Absicht, ein Schreiben wiedergegeben, an dem sachlich nichts auszusetzen ist.

