Eine Übeltat wird offenkundig

Published date: Dienstag, 25 März 2025 14:27

Desinformation und Fake folgen

Die Ausführung und  Aufrechterhaltung Tiroler Agrarunrechtes war und ist nur mit der redaktionellen Unterstützung der Tiroler Tageszeitung möglich. Diese Hypothese wird durch die hier vorliegenden Texte einmal mehr in der Praxis bestätigt. Die Methodik ist immer ähnlich, es wird auf Nebensächlichkeiten abgelenkt und das Unrecht mit Sprüchen wie „Bei Gericht und auf hoher See …“ relativiert.

Der Titel „Zammer Agrar prüft Bescheid“ ist eine selbstverständliche Nebensache. Im Zuge eines Verfahrens hat jede Partei das Recht, Beschwerde zu erheben. Der Untertitel „Laut Agrarbehörde ist die Zammer Agrar Gemeindegut“ erschließt die Bedeutung des Bescheides nicht einmal annähernd.

Die wahre Bedeutung ist: Die Abteilung Agrarrecht hat den Bescheid der alten Agrarbehörde über das Vorliegen einer Hauptteilung in Zams als rechtswidrig, unrichtig und verfehlt erkannt. Die Richtigstellung auf Parteienantrag erfolgte ohne jede Weisung, ausschließlich durch die eigene rechtliche Beurteilung der vorangegangenen Verfahren. Die verhandelten Flächen sind als Gemeindegut erhalten geblieben.

Was grundsätzlich bedeutet, dass alle fragwürdigen Hauptteilungen der alten Agrarbehörde, die vielfach nur durch die Überschrift des Aktes behauptet wurden, richtigstellbar sein müssen. Walsers Entscheidung schließt in der Bedeutung an den Bescheid Guggenbergers zur Gemeinde Mieders an.

Damit ist die gesamte Argumentation der Agrar-Übeltäter über die Endgültigkeit von Hauptteilungen, so wie sie auch vom Leitmedium immer gehorsamst wiedergekäut wird, in den Bereich der Märchenbücher einzuordnen. Sachkundige Berichterstatter sollten dies erkennen und auch berichten.

Die Manipulation der Lesermeinung ist auch deutlich auf der Seite der Lesebriefe merkbar. Einerseits wird, möglicherweise mit einer gewissen Feigenblatt-Absicht, ein Schreiben wiedergegeben, an dem sachlich nichts auszusetzen ist.

Andrerseits erscheint zwei Tage später eine Antwort auf diesen Leserbrief, die mehrere Merkwürdigkeiten aufweist.

Der Inhalt ist bestimmt durch die bekannte Übeltäter-Argumentation. Ohne dem Autor nahetreten zu wollen, dieser Text ist nicht aus seiner Feder, er stammt aus dem Büro des Bauernbundes. Der Absender bezeichnet sich als ehemaliger Agrargemeinschaftsobmann, wohnhaft in Inzing. Die Gemeinde Inzing ist nun eine jener Gemeinden, wo keine Gemeindegutsagrargemeinschaft besteht. Ist der Agrargemeinschaftsobmann, der als Voraussetzung eine Stammsitzliegenschaft sein Eigentum nennen muss, ein „agrarischer Migrant“?

Es gibt in Inzing nur eine – 1998 – regulierte Agrargemeinschaft, die aus einer bäuerlichen Eigentumsgemeinschaft gemäß § 34 (4) der Vollzugsvorschrift zum Grundbuchanlegungsgesetz entstanden ist. Das ist das in den Anlegungsgesetzen vorgesehene Gegenteil von Gemeindegut.

Woraus zu schließen ist, dass ein „gefakter“ Leserbrief vorliegt. Es ist unerheblich, wie der Leserbrief in die Zeitung gelangt ist. Der Versuch der absichtlichen Meinungsmanipulation ist zu erkennen. Wie im zugehörigen redaktionellen Text auch.

Dazu noch die Selbstbewertung des Mediums:

Erklärung über die grundlegende Richtung der Tiroler Tageszeitung (Blattlinie):

Die Tiroler Tageszeitung berichtet als Landeszeitung objektiv und in völliger Unabhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Interessensgruppen. Sie setzt sich ein für die Interessen Tirols, berücksichtigt die Besonderheiten des ökologischen sensiblen Alpenraums, achtet in zeitgemäßer Art die Traditionen des Landes und betont die geistige Einheit Gesamttirols. Die Tiroler Tageszeitung tritt ein für die Freiheit, Würde und Eigenverantwortung des Einzelnen (Personalität), für die Selbstverantwortung kleiner Gemeinschaften (Subsidiarität) und für die Mitverantwortung des Einzelnen in der Gemeinschaft (Solidarität). Die Tiroler Tageszeitung bekennt sich zu den Menschenrechten, zur Parlamentarischen Demokratie, zur freien, sozialen Marktwirtschaft und zur Republik Österreich mit ihrem föderalistischen Aufbau. Die Tiroler Tageszeitung steht für die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Sie lehnt politische Aktivitäten ab, die geeignet sind, die freie, pluralistische Gesellschaftsordnung zu gefährden. Die Tiroler Tageszeitung orientiert sich in ihrer publizistischen Arbeit am Ehrenkodex der österreichischen Presse.

Tatsächliche „Säulen des Rechtsstaates“ bestehen nicht aus hohlen Phrasen.