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Tuschung klein korr

Mit agrarischer Rechts-Hybris stellte die Tiroler Landesregierung ein Scheinrecht über die Rechtsgrundsätze der Grundbuchsanlegung in der k.k. Monarchie, über die Gesetzgebung des Reichsrates und des Tiroler Landtages, über die k.k. Justiz, die das fundamentale Erneuerungsvorhaben nach der Vollzugsvorschrift der Ministerien für Justiz, Finanzen und Landwirtschaft mustergültig ausführte, wie auch über Recht und Verfassung der Republik. Ein prominenter Politiker des Landes soll einmal launig pointiert gesagt haben, dass das Land nur mit täglichem Gesetzesbruch zu regieren sei. Die rechtswidrige Entziehung des Gemeindeeigentums, ein höchstgerichtlich festgestelltes Vermögensdelikt, ist ein Ergebnis dieser Haltung. Vielen behördengläubigen Gemeindevätern war und ist das Hemd des agrarischen Scheinrechtes näher als der Rock des Rechtsstaates. Sie verharren in landesgeförderter schweigender Zustimmung. Politische Proteste wurden obrigkeitsstaatlich unterdrückt. Die Täuschung und Desinformation der Öffentlichkeit mit der Behauptung des Scheinrechtes ist bis heute aufrecht. Wissenschaft und Medien waren mit wenigen Ausnahmen nicht willens, die Sachlage tiefgehend zu untersuchen. 75 Jahre Rechtswidrigkeit sollen beschönigt, verschwiegen und vergessen werden. Dieses Buch ist Mahnung und Aufschrei.

Ariadne ISBN 978-3-85414-012-2


 

Kienberger 1 Die Tiroler Agrarbehörde hat Jahrzehnte hindurch im Zuge von Verfahren zur Regulierung von Gemeindegut Gemeinden, das Gemeindegut mit Bescheid entzogen und auf gleichzeitig gegründete Agrargemeinschaften übertragen.

Der VfGH hat in solchen Bescheiden einen verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentumsrecht und das Gleichheitsrecht der Gemeinden gesehen und die Bescheide so ausgelegt, dass mit ihnen nur das formale Eigentum am Gemeindegut auf Agrargemeinschaften übertragen wurde, dessen Substanzwert aber bei den Gemeinden verblieben ist. Der VwGH hat die Rechtsauffassung des VfGH geteilt und weitere Klarstellungen vorgenommen. Der Landesgesetzgeber war bestrebt, eine der Rechtsauffassung des VfGH entsprechende Gesetzeslage herzustellen.

Zahlreiche von agrargemeinschaftlicher Seite in Auftrag gegebene Abhandlungen unternahmen es, das Vorgehen der Agrarbehörde zu rechtfertigen. Rechtsgutachten gelangten je nach dem Auftraggeber zu verschiedenen Ergebnissen.

Mit dieser Arbeit wird versucht, die derzeitige Rechtslage unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung des Gemeindeorganisationsrechtes und des Bodenreformrechtes möglichst objektiv darzustellen. Im Ergebnis wird die Rechtsansicht vertreten, dass der Landesgesetzgeber zwar die Rechtsauffassung des VfGH zur Geltung gebracht, damit aber noch nicht eine in jeder Hinsicht verfassungskonforme Rechtslage hergestellt hat. Dazu wäre es nötig, auch das formale Eigentum am Gemeindegut wiederum von den Agrargemeinschaften an die Gemeinden zurückzuführen.

Der Autor:
Dr. Heinrich Kienberger, Beamter im Amt der Tiroler Landesregierung im Ruhestand, zuletzt Vorstand der Abteilung Verfassungsdienst und der Gruppe Präsidium, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes im Ruhestand.

LexisNexis ISBN: 978-3-7007-7203-3


 Keller_1.jpgÜber 50 Jahre herrschten in Tirol bäuerliche Agrargemeinschaften widerrechtlich über Grund und Boden von 176 betroffenen Gemeinden. Erst ab dem Jahr 2005 wurde die politische wie rechtliche Auseinandersetzung öffentlich und gipfelte im Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis zur Causa Mieders im Juni 2008. Die Journalistin Alexandra Keller gibt in ihrem Buch einen kritischen und informativen Überblick über die Ereignisse und Entwicklungen von 1950 bis in die Gegenwart. Für ihre Artikelserie zu Tiroler Agrargemeinschaften wurde sie 2009 mit dem Alfred-Worm-Preis für die beste Dokumentation ausgezeichnet..

Studienverlag ISBN 978-3-7065-4696-6