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Breitenwang: „Oligarchen haben das Sagen“
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- Category: Aktuelles
- Published: Wednesday, 05 November 2014 19:36
- Written by stern
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Der Leser wird hier Zeuge eines Versuchs der Legendenbildung um das Agrarunrecht und der Glorifizierung der Verteidiger des Beutegutes.
Hier noch einige Perlen der von Sachkenntnis völlig unbelasteten Reportage: "Der siebenköpfige Agrarausschuss, der nach acht Jahren nicht nur Schlachten, sondern den Krieg verloren hatte, wollte so nicht weiterarbeiten und machte aus freien Stücken den Weg frei. ... Die ausgeschiedene Riege hat der Gemeindeführung aber noch einiges auszurichten. Sie fühlt sich zu 100 Prozent enteignet – weniger von der Gemeinde als viel mehr vom Land Tirol. ... Alle drei bezeichnen die neue Führung in Richtung Gemeinde als „Oligarchen, die das Sagen haben“. ... "
>>TT 05 11 2014 Oligarchen>>
Die historischen Fakten sehen anders aus.
Die Haupteinlagezahl der Agrargemeinschaft wurde der Gemeinde Breitenwang auf Grund der Forsteigentumspurifikation 1848, eines Vergleichsprotokolles 1854 und eines Teilungsvertrages aus 1883 bei der Grundbuchanlegung 1906 zugeschrieben.
Grundbuch historisch >>86006-108a>> Grundbuch aktuell >>86006-108>>
Folgende größere Einlagezahlen seien noch angeführt:
Grundbuch historisch >>86006-106a>> Grundbuch aktuell >>86006-106>>und
Grundbuch historisch >>86031-256a>> Grundbuch aktuell >>86031-256>>
Mit der Grundbuchanlegung 1906 besaß die Gemeinde Breitenwang 17 036 374 m² Grund.
Hauptsächlich Gemeindegut mit diversen Nutzungsrechten belastet.
Durch die rechts- und verfassungswidrige Regulierung 1964 unter der Verantwortung des Eduard Wallnöfer wurde der Gemeinde das eingetragene Eigentum nach 116 Jahren genommen.
Es war wie überall in Tirol ein Verstoß gegen das Eigentumsrecht der Gemeinde, ein Vermögensdelikt.
Kurz gesagt, das Gemeindegut wurde der Gemeinde durch die Agrarbehörde geklaut.
Wie dreist diese "Regulierung" genannte Enteignung war, zeigt, dass auch Einlagezahlen, die die Gemeinde am Tauschwege erworben hatte, der Agrargemeinschaft zugeteilt wurden.
>>86031-169a>> und >>86031-648a>>
Nach der Regulierung verblieben der Gemeinde 59 900 m², also rund 0,35 %. Die Gemeinde wurde mehr als bis auf die Unterhosen ausgezogen. Die Differenz auf den heutigen Stand ergibt sich durch Ankäufe, die hier nicht miteingerechnet wurden.
Durch das schwarz-grüne Schandgesetz, die Novelle zum TFLG, müssen die Agrargemeinschaften weder das Eigentum zurückgeben, noch müssen sie auf Grund der Stichtagsregelungen irgendeinen Vorteil, den die Mitglieder aus der AG gezogen haben, der Gemeinde ersetzen.
Die Gemeinde hat jetzt nur die Hand auf der Substanz, die in Breitenwang natürlich erhebliche Werte ausmacht. Allein die zurückgestellten € 950 000.- sprechen Bände. Allein daran kann man ermessen, was den einzelnen Agrargemeinschaftsmitgliedern in den 50 Jahren seit 1964 ausgeschüttet wurde.
Damit das Kind einen anderen Namen hat als Ausschüttung, sollen auch "Heizkostenzuschüsse" an die Mitglieder verteilt worden sein.
Das versteht man, die wackeren Kämpfer und ihre Familien durften nicht frieren.
In den 1950er und 60er Jahren haben die Bauernbund-Schwarzmander im Außerfern mit "schröcklichen" Märchen über die drohende Gefahr der "Kommunischta" für die Regulierungen geworben. Das ist in Dokumenten belegt.
Die Geisteshaltung ist geblieben. Alt-Agrarobmann Ertl sieht sich nun Kommunisten ausgesetzt, von Oligarchen beherrscht und nennt die verordnete Teilrückgabe des Beutegutes Enteignung.
Ertl wird vermutlich nichts mehr dazulernen.
Es ist für seine Nachfahren zu hoffen, dass sie sich breit informieren und nicht mehr auf alle G'schichtln von Schwarzmandern und Zeitungen hereinfallen.
Bei meiner Ehr'.