LVwG: „Ersatzanschaffungen sind nämlich als Substanzerlöse zu qualifizieren und zählen zum Substanzwert.“
>> LVwG-2017/37/0829-14 Rechtssatz>>
>> LVwG-2017/37/0829-14 Entscheidungstext>>
Dieses Erkenntnis des LVwG wird aktuell in zwei Gemeinden angewandt.
Der Bürgermeister von Langkampfen Andreas Ehrenstrasser: „Wir sind gesetzlich zur Rückforderung des ausgeschütteten Geldes verpflichtet.“
>>TT 17 11 2017 Langkampfen>>
Das Landesverwaltungsgericht (LvwG) hat der Gemeinde Schönberg Millionenbeträge aus dem Vermögen der Agrargemeinschaft zugesprochen. Dabei handelt es sich großteils um die Einnahmen der Betriebe bei der Europabrücke.
>>ORF Tirol 20 11 2017>>
Es wird interessant sein, zu sehen, wie sich Bürgermeister und Substanzverwalter Dr. Franz Dengg zu einer geradezu klassischen Ersatzanschaffung der AG Obermieming verhalten wird:
Erkenntnis Seite 31 unten: „Der Substanzverwalter hat ausschließlich die Aufgabe, den Anspruch der Gemeinde auf den Substanzwert des Gemeindegutes und damit das subjektive Recht der umfassenden Dispositionsbefugnis der Gemeinde zu wahren.“
>>Kaufvertrag AG Obermieming – Dr. Knitel>>
Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Bei meiner Ehr‘.