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Rückblicke:

  • Geschichtsfälschung von Amts wegen - ein politischer Auftrag
  • Geschichtsfälschung als Machtinstrument 

 Meinung:

  • Monika Krabacher, 06 10 2017 Herbergsuche in Mieming
  • Ulrich Stern, 30 06 2017  "Mirfirins" oder Solidarität

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Aktuelles

Abschied der Liste TEAM STERN

Details
Published: Tuesday, 22 February 2022 17:06

Die Liste TEAM STERN ist 2016 zur Wahl angetreten um den Wählern einen Meinungs-Kontrast zu den Mirfirins-Fraktionen aus Obermieming und Barwies zu bieten. Die bis dahin im Gemeinderat aktiven Listen "Lebenswertes Mieming" und "Liste Stern" waren aus personellen Gründen genötigt, neue Wege zu gehen. Im Gespräch mit der unvergesslichen Regina Westreicher ergab sich der gemeinsame Wille, unbedingt eine Oppositionskraft im Gemeinderat zu erhalten bzw. auch neue Kräfte in die Gemeinderats-Arbeit einzuführen. Der Wahlerfolg war eher bescheiden und bedeutete ein Mandat im Gemeinderat. Die Mirfirins-Fraktionen aus Barwies und Obermieming erhielten je 7 Mandate, was für das TEAM STERN eine Zünglein an der Waage - Chance mit sich brachte. Diese war z.B. in der letzten Sitzung der Periode ausschlaggebend, um die Täuschung des Gemeinderates durch den Bürgermeister zu verhindern.

Für mich persönlich ist es nun höchste Zeit geworden, abzutreten und den jungen Kräften das Feld vollständig und ohne wenn und aber zu überlassen. Das bedeutet natürlich, dass das TEAM STERN aufgelöst ist und die Jungen unter dem Namen einer neuen Liste antreten. Die Liste FELS wird bereits in den Haushalten beworben, näheres zu den Mitgliedern ist dem Prospekt zu entnehmen. Die Spitzenpositionen haben sich bereits als Ersatzgemeinderat und in einzelnen Ausschüssen ausgezeichnet bewährt. Das Gemeindegeschehen ist ihnen vertraut. Sie werden sich alle nach bestem Wissen und Gewissen einbringen. Die Wahl bedeutet eine völlige Neuaufstellung der Kräfte, da auf Grund der Implosion der Mirfirins-Liste-Obermieming nur zwei Listen antreten. 

Unser Mann im Bauausschuss, DI Karl Krachler, wäre auch der neuen Liste zur Verfügung gestanden. Leider mussten wir völlig überraschend seinen Tod akzeptieren. Wir haben uns von ihm gebührend verabschiedet und trauern mit seiner Frau und seinem Stiefsohn.

Die homepage Mieming-Transparent bleibt weiterhin aktiv, auch wenn ein Listenbezug nicht mehr gegeben ist. 

Ich danke Allen für den Zuspruch und die Aufmerksamkeit und darf mich mit der Liste als Listensprecher verabschieden.

Herzlichst

Ulrich Stern

57. GR-Sitzung am 10 02 2022 - Pietät - Täuschungsversuch - Larmoyanz

Details
Published: Saturday, 19 February 2022 15:37

Sitzungseinladung 2022 02 10

Die im Titel genannten Themenschwerpunkte sind mir nach der Sitzung durch den Kopf gegangen. Sie befassen sich alle mit dem Verhalten des scheidenden Bürgermeisters.

Pietät

In dankenswerter Weise hat Bgm. Dr. Dengg seine letzte Gemeinderatssitzung mit einem würdigen kurzen Gedenken an unsren überraschend verstorbenen DI Karl Krachler begonnen. Karl hat als Ersatzgemeinderat und Ausschussmitglied unserer Liste immer sein Bestes in die Beratungen eingebracht. Seine große Leidenschaft war die Malerei. Die Gemeinde Mieming hat mir zu meinem 80sten Geburtstag, kurz vor seinem Ableben, ein Bild von ihm überreicht. Ich konnte Karl leider nicht mehr den Ehrenplatz dieses Bildes zeigen. Unser aufrichtiges Beileid gilt seiner lieben Frau und seinem Stiefsohn. 

Täuschungsversuch

Als abschließender Höhepunkt der Sitzung war offensichtlich der TOP 16) gedacht, wo man nach Beschlussfassung im Sinne des Bürgermeisters hätte zusammenfassend Schiller zitieren können: "Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehn". 

Der Verlauf des Verkaufs eines AG-Grundstückes zum Schnäppchenpreis war dann doch nicht planmäßig.

Worum ging es: 16) GGAG Obermieming - Kaufvertrag Gp. 3606-15, KG Mieming; Beratung und Beschlussfassung; 

Auszug aus dem Kaufvertrag:

1.2. Das Gst 3606/15 ist unbebaut und gemäß dem gültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Mieming als Bauland gewidmet.

1.3. MÜNDLICHER KAUFVERTRAG:
Mit schriftlichem Kaufansuchen vom 23.10.1999 hat Franz Pirktl an die Agrargemeinschaft Obermieming ein Kaufansuchen hinsichtlich der damaligen Grundfläche Gst 3606/14 im Ausmaß von ca. 1.790 m2 zum Mitgliederpreis von € 3,63/m2 gestellt.

Die Vollversammlung der Agrargemeinschaft Obermieming hat anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung am 16.04.2000 dieses Kaufansuchen des Franz Pirktl behandelt und den Verkauf des Eigentumsrechtes an dieser Grundfläche von ca. 1.790 m2 an den
Kauferwerber beschlossen, dies zu einem Kaufpreis von ATS 50,00/m2 (= € 3,63/m2).

Ausgehend von einer Kauffläche von 1.790 m2 hat dies einen Gesamtkaufpreis von € 6.497,70 ergeben, wobei die Käuferseite davon am 16.06.2000 einen Betrag von € 3.283,00 an die Verkäuferseite bezahlt hat, sodass noch ein restlicher Kaufpreis von € 3.214,70 offen aushaftet.

Dieser mündlich zustande gekommene Kaufvertrag wird nunmehr aufgrund des gegenständlichen Vertrages grundbücherlich durchgeführt werden, wobei die Vertragsteile ausdrücklich damit einverstanden sind, dass die Pirktl Holiday GmbH & Co KG nunmehr als Käuferseite dieses Kaufvertrages auftritt.

1.4. Die damalige vertragsgegenständliche Grundfläche des Gst 3606/14 im Ausmaß von ca. 1.790 m2 entspricht der heutigen  grundbücherlich eingetragenen Grundparzelle Gst 3606/15 im grundbücherlichen Ausmaß von 1.737 m2.

II. KAUFGEGENSTAND:

2.1. Die Agrargemeinschaft Obermieming (im folgenden kurz als Verkäuferseite bezeichnet) hat nach Maßgabe dieses Kaufvertrages das Gst 3606/15 im grundbücherlichen Ausmaß von 1.737 m2 (EZ 329 GB 80103 Mieming) an die Pirktl Holiday GmbH & Co KG
(FN 214233 z) (im folgenden kurz als Käuferseite bezeichnet) verkauft und Letztere hat dieses Grundstück in ihr Alleineigentum gekauft und übernommen.

2.2. Die Vertragsteile vereinbaren, dass das Gst 3606/15 vom Gutsbestande der Liegenschaft in EZ 329 GB 80103 Mieming abgeschrieben und hiefür eine neue Einlagezahl eröffnet wird.

III. KAUFPREIS:

3.1. Die Vertragsteile vereinbaren für die Überlassung des in Punkt II. dieses Kaufvertrages beschriebenen Kaufgegenstandes folgenden Kaufpreis:

  • Der Kaufpreisteil von € 3.283,00 wurde von der Käuferseite bereits bezahlt und auf dem Konto der Verkäuferseite am 16.06.2000 gutgeschrieben.
  • Der offene Kaufpreisrest von € 3.214,70 wird gemäß dem VPI 2000 (Ausgangsbasis Jänner 2001) wertgesichert, sodass der offene wertgesicherte Kaufpreisrest gerundet € 4.590,00 ergibt.

Der gesamte Kaufpreis im Zeitpunkt des Abschlusses dieses schriftlichen Kaufvertrages ergibt daher € 7.873,00

3.2. Die Käuferseite ist verpflichtet, den offenen Kaufpreisrest binnen 14 Tagen ab allseitiger Vertragsunterfertigung auf das von der Verkäuferseite namhaft gemachte Konto eines inländischen Bankinstitutes spesen- und abzugsfrei zu bezahlen. Auf eine Treuhandschaft
wird von den Vertragsteilen einvernehmlich verzichtet.

3.3. Bei Verzug mit der Bezahlung des noch offenen Kaufpreises oder Teilen davon vereinbaren die Vertragsteile 6 % Verzugszinsen p.a..

Inakzeptabel

Aus den eingereichten Unterlagen ist kein Hauptversammlungs-Beschluss der Agrargemeinschaft zum Grundstück 3606/15 ersichtlich. Es existiert nur des Beschluss zu 3606/14 als denkbare Grundlage für einen mündlichen Kaufvertrag. Ein solcher ist bei öffentlich-rechtlichen Grundstücken im Eigentum einer AG ohnehin rechtlich fragwürdig.

Mit dem TOP 16) wurde nun dem Gemeinderat durch den Substanzverwalter ein Vertrag vorgelegt, der als Versuch der Täuschung durch Vertragspartner und Vertragserrichter zum Schaden der Gemeinde anzusehen ist. Die strafrechtliche Relevanz ist nicht auszuschließen. Der Verdacht des Amtsmissbrauchs ist auszusprechen.

3606/14 ist mit dem Personalhaus (so wie angekündigt) bebaut und hat mittlerweile nach TIRIS ein Ausmaß von 2 472,5 m². Die Vorgänge dazu sind ohne alte Verträge und Pläne völlig undurchschaubar.

3606/2 wurde bereits 2012 zur Gänze von Pirktl erworben.

>>Protokollauszug>>

Im Ergebnis wäre der vorgelegte Vertrag zweifach interpretierbar:

  • Entweder als verspätete Restzahlung für 3606/14 und kostenlose Übertragung von 3606/15 in das Eigentum von Pirktl.
  • Oder als Zahlung von € 4 590.- für 1 737 m², was als Schnäppchenpreis von ca. € 2,64/m² vom Gemeinderat zu verantworten wäre.

Beiden Varianten kann und darf ein Gemeinderat nicht zustimmen. Im Bedarfsfalle sollte die Gemeinde unbedingt qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die kommende, neue Gemeindeführung hat nicht den geringsten Anlass initiativ zu werden und den Punkt wieder auf die TO zu setzen. Sollte der Käufer auf der Einhaltung eines unbelegten mündlichen Vertrages bestehen, dann stünde ihm jedenfalls der Klagsweg frei. 

Nach meinem heftigen Protest und dem Appell an den Bürgermeister den TOP abzusetzen, entwickelte sich auch in der Barwieser Fraktion so heftiges Rumoren, dass Vzbgm Kapeller den Antrag stellte, den TOP zu vertagen. Sein Antrag wurde mit 8:7 angenommen. Der Bürgermeister war so irritiert, dass er vergaß, die Gegenprobe der Stimmen vorzunehmen.

Larmoyanz

Unter Allfälliges verabschiedeten sich der Bürgermeister und einige Gemeinderäte.

Der Abschied des Bürgermeisters fiel sehr larmoyant aus. Neben den Dankesworten war es ihm, so schien es, sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass ihm von mir sehr viele Tiefschläge in Form von Aufsichtsbeschwerden und Anzeigen an die Korruptionstaatsanwaltscheft versetzt worden seien. Wobei er den Vorwurf erhob, dass er und seine Listenkollegen von mir als "korrupt" bezeichnet worden wären. Das muss ich auf das schärfste zurückweisen. Das ist Unsinn und nebstbei eine Beleidigung meiner Intelligenz. Hätte ich jemals eine derartige Aussage gemacht, wäre ich zu Recht sofort wegen schwerer Ruf- bzw. Kreditschädigung strafrechtlich verfolgt worden. Das hat man ja in einem anderen Fall versucht. Seine Aussage gründet auf der Tatsache, dass Sachverhaltdarstellungen gegen Amtsträger von Gesetz wegen an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gerichtet werden müssen. Die wortreiche Uminterpretation von Inhalten war immer eine seiner Stärken. Mit seinem agrarlastiger Zugang zum Gemeindegut und nunmehr mit diesem letzten Täuschungsversuch hat er die Bilanz seiner Amtszeit restlos verdorben. Der Mohr hat seine Schuldigkeit nicht restlos getan, der Mohr muss gehen. Die Lücke, die er hinterlässt, ersetzt ihn vollkommen.

Ortsdurchfahrt Fronhausen - ein Problemfall seit Jahrzehnten

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Published: Thursday, 31 October 2019 16:20
Eine Bürgerinitiative in Fronhausen protestiert gegen die unhaltbaren Zustände und wendet sich an die verantwortlichen Stellen.

 

Rollende Gefahrenquellen

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Ich klage an!

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Published: Tuesday, 08 October 2019 08:08
Ein politisches System hat die Tiroler Bevölkerung über Jahrzehnte hinweg „übers Ohr gehauen“ und prellte nun, wo es ohnehin nur mehr um eine lächerlich geringe Teilgutmachung des größten Vermögensdeliktes aller Zeiten ging, mit üblen Tricks und zugehörigen Vernebelungsmanöver die weit überwiegende Mehrheit der Menschen dieses Landes.
Mieming ist ein Musterfall.
Update Die Vorgeschichte: >>Die Sicherung des Beutegutes der Agrarier - Musterfall Mieming>>

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BH weist Aufsichtsbeschwerde ab - ein Wiederholungsfall

Details
Published: Tuesday, 10 September 2019 12:55
Die BH Imst als Gemeindeaufsicht hat die Aufsichtsbeschwerde abgewimmelt. Der Mieminger Gemeinderat, die „Mirfirins“-Fraktionen, die Vertreter der Profiteure des größten Vermögensdeliktes, darf unter der Regie des Bürgermeisters zum wiederholten Male und von der Gemeindeaufsicht ungeahndet der Gemeinde Schaden zufügen.

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38. Gemeinderatssitzung am 11 09 2019

Details
Published: Tuesday, 10 September 2019 12:23
Einladung                                                    >>11 09 2019 Einladung>>
Kundmachung der Beschlüsse                 >>11 09 2019 Kundmachung>>
Niederschrift                                                >>11 09 2019 Niederschrift>>

Aufsichtsbeschwerde zu den GR-Beschlüssen vom 17 07 2019: Vermögensrechtliche Ansprüche nach § 86d TFLG

Details
Published: Wednesday, 07 August 2019 19:21
Notwendigerweise wurde eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Beschlüsse unter TOP 3) der Gemeinderatssitzung vom 17 07 2019 an die Bezirkshauptmannschaft Imst als Gemeindeaufsichtsbehörde 1. Instanz am Wege Gemeindeamt Mieming gerichtet.
Update 10 08 2019: Ergänzung der Aufsichtsbeschwerde - siehe unten
 

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