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Dem VfGH reicht es offensichtlich und die Lechtaler Agrarier kämpfen weiter

Verfassungsgerichtshof lehnt 22 Beschwerden von Agrargemeinschaften und Gemeinden ab und tritt sie an den Verwaltungsgerichtshof ab.

Steixner sieht durch den VfGH einmal mehr die Vorgehensweise des Landes bestätigt. „Wir halten uns strikt an die Vorgaben und an das Agrargesetz.“ Nachsatz: Das Land agiere verfassungskonform.
Lügen ist auch nicht verfassungswidrig. Die LAS-Entscheidungen wie z.B. zu Häselgehr werden vom VwGH wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Rechtswidriges Handeln des Landes muß nicht zwangsläufig verfassungswidrig sein. Daraus aber Verfassungskonformität ableiten zu wollen ist eine der Steixner'schen Unwahrheiten mehr. Ein übler Geselle, bei meiner Ehr'.


Sprecher Markus Gerber begründet den Lechtaler Zusammenschluss der Agrarier mit der Verteidigung historischer, verbriefter Rechte.