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Agrargemeinschaften: Jagdpachtanteile zu Unrecht kassiert

Jahrzehntelang wurde durch die Agrargemeinschaften die Jagdpacht für Gebiete kassiert, die gar nicht in das Eigentum der Agrargemeinschaften übertragen waren. Wenn auch die Übertragung rechtswidrig war, nie ist aufgefallen, dass auch die Gemeinde an den Jagdpachten hätte beteiligt werden müssen, da die Jagd auch auf völlig unbestrittenem Gemeindegut ausgeübt wurde. Keinen Schilling und keinen Cent hat die Gemeinde je gesehen.
Ausgelöst durch eine Anfrage der AG Obermieming, wo offensichtlich die Forstbehörde an einem Gutachten für die Aufteilung der Jagdpacht für die anstehende Bescheiderstellung bastelt, kam dieses jahrzehntelange Fehlverhalten an den Tag.
Grundsätzlich ist folgendes dazu zu sagen:
Nach mehreren VfGH-Erkenntnissen sollte es bereits Allgemeinwissen sein, dass Pachteinnahmen auf Gemeindegut ausschließlich der Gemeinde zustehen. Das heißt, Gutachten zur Aufteilung der Pachteinnahmen, können von vornherein nur ein rechtswidriges Ergebnis empfehlen. Das müssen Agrarbehörde und Forstbehörde wissen. Eine derartige Empfehlung wäre Amtsmißbrauch.
Pachteinnahmen auf dem Gemeindegut, das nie an eine Agrargemeinschaft übertragen wurde, stehen auf Grund der gesetzlichen Lage schon immer der Gemeinde zu. Wenn im Grundbuch als Eigentümer die Fraktion Obermieming eingetragen ist, dann ist das zweifelsfrei unbelastetes Gemeindegut der Gemeinde Mieming.
Bürgermeister Dr. Dengg sieht hier die Notwendigkeit der Klärung, was man natürlich nicht verhindern sollte. Wie es auch durch den publizierten Gemeinderatsbeschluß zum Ausdruck kommt.
In Tat und Wahrheit gibt es hier nichts zu klären. Der Fraktionsbegriff braucht nicht mehr geklärt zu werden. Das sind bestenfalls Nachwehen zum Geschwafel der Plattform unter Anleitung Oberhofers und seines örtlichen Gehilfen. Die einzige und wichtigste Aufgabe des Bürgermeisters wäre, sofort das Ausmaß des Schadens zu ermitteln und für die Gemeinde die notwendigen Schritte zur Schadensgutmachung zu setzen.
Wenn die Fraktionen wieder zum Thema stilisiert werden, dann könnte sich der Bürgermeister genauso überlegen, die Agrargemeinschaft Untermieming in die Zahlungen zum neuen Haus der Jugend im ehemaligen St.Josefs-Heim einzubinden, denn dieses Areal war zum Regulierungszeitpunkt, was man im alten Grundbuch in Silz einsehen kann, auf die Gemeindefraktion Untermieming eingetragen. Wie alles, was in Untermieming der Gemeinde genommen wurde. Was ja bei der ortsbekannten Kooperationsbereitschaft der AG Untermieming sehr aussichtsreich wäre.
Zurück zur Jagd:
Ein ähnliches Problem besteht seit Jahren mit der Agrargemeinschaft Untermieming, wo ein Wildermieminger Landwirt die längste Zeit vergebens seinen Anteil an der Pacht urgiert hat, die auf seinem Grund und Boden auf Rechnung der AG Untermieming stattfindet. Es mag hier nicht um viel Geld gehen, aber es ist eine grundsätzliche Frage. Es kann wohl nicht sein, daß eine Körperschaft öffentlichen Rechts in "Besorgung eines Ausschnittes der öffentlichen Verwaltung" (Zitat VfGH)  so mit dem Eigentum anderer umgeht.
Nicht bekannt ist, wer den Jagdpachtanteil für die über 30 ha Gemeindewald kassiert, der, möglicherweise nur durch Zufall, der Gemeinde verblieben ist. In Frage kämen dafür die AGs Barwies, Fronhausen oder See-Tabland-Zein. Hier ist dringender Klärungsbedarf gegeben.
Auf Grund dieser Sachlage sind alle Agrargemeinschaften auf ungeklärte Pachteinteile zu überprüfen.
Insgesamt kann man sagen, daß, selbst unter der Fehlannahme von Agrargemeinschaftseigentum am Gemeindegut, Teile der im Gemeindegebiet anfallenden Jagdpacht schon immer von den Agrargemeinschaften zu Unrecht kassiert wurden.
Wie hieß es schon vor einem Jahr: Mieming wird zum Musterfall. Die Agrarbehörde wird sich anstrengen müssen. Weidmannsheil, bei meiner Ehr.