€ 656 422.- ist der Nominalgewinn, der aus dem Verkauf der Grundparzellen 3550/ 6 und 3550/38 KG Mieming im Gesamtausmaß von 1 824 m² erzielt wird. Die Parzellen stammen aus dem Gemeindegut im Eigentum der AG Obermieming, Einlagezahl 329 KG Mieming. Das Eigentum der AG Obermieming ist durch einen Verstoß gegen das Eigentumsrecht der Gemeinde rechts- und verfassungswidrig entstanden.Dies ist ein Gewinn, der nur durch die bewusste Untätigkeit des Substanzverwalters und Bürgermeisters Dr. Franz Dengg realisiert werden kann.
Wie gestern bekannt wurde, ist die strittige Veränderung des Wiederkaufrechtes der Agrargemeinschaft Obermieming zu deren Ungunsten per Beschluss des Grundbuchgerichtes Silz am 16 10 2015 einverleibt worden.
Dengg hat gegen diesen Beschluss nichts unternommen, obwohl er als Substanzverwalter verständigt wurde. Ein Rekurs gegen diesen Beschluss, eine einstweilige Verfügung und eine Feststellungsklage hätte der Gemeinde keine Kosten verursacht. Er hat diese Sachlage nicht dem Gemeinderat mitgeteilt und er will auch weiterhin nicht aktiv werden.
Vorgeschichte:
>>… und sie schämen sich nicht>> und >> juristische Spiegelfechterei>>
So ist nun der in München ansässige Neffe eines ehemaligen Agrargemeinschaftsobmannes um € 656 422.- reicher, nachdem schon seine in Bregenz ansässige Mutter, die Schwester des Alt-Obmannes, zwischen etwa 2002 und 2007 über eine Million Euro aus dem Verkauf von ehemaligen Gemeindeguts-Gründen in Mieming lukriert hat.
€ 1 650 000.- symbolisieren in eindrucksvoller Weise die Pervertierung der Agrargemeinschaftsidee zu einer Vermögensverteilungs-Agentur zum Schaden des Gemeindegutes.
Für jene, die noch in der alten Währung rechnen können: das sind rund 22,7 Millionen Schilling. Dies ist aber bestenfalls ein Drittel dessen, was dieser alte Agrarobmann und seine Familie aus dem Gemeindegut gezogen haben.
1,65 Millionen Euro sind das, was eine M-Preis-Kassiererin in 100 Jahren oder ein schon recht gut bezahlter Mieming-Innsbruck-Pendler in 50 Jahren verdienen kann.
Kleine Nebenerwerbsbauern in irgend einer Agrargemeinschaft werden dabei vermutlich auch kein gutes Gefühl haben.
Die Agrargemeinschafts-Idee wurde und wird auch aktuell noch aus Habgier missbraucht.
Altbürgermeister Karl Spielmann ist aus diesem Grund 1972 als Agrarobmann zurückgetreten.
Politfunktionäre und Verwaltungsbeamte tolerieren diese Linie. Die Gleicheren unter den Gleichen müssen geschützt werden.
Wenn jemand gegen diese Bereicherung zum Schaden des Gemeindegutes auftritt, dann wird er als „Bauernhasser“ denunziert. Naja, wie der Schelm denkt …
So ist’s im heiligen Land Tirol.
Bei meiner Ehr.