Am 12 03 2026 wurden die Jahresrechnungen 2025 und die Voranschläge für 2026 beschlossen. Die Zustimmung des Gemeinderates ist die Fortsetzung der rechts- und verfassungswidrigen Entziehung des Gemeindeeigentums. Jetzt in den Gemeindestuben. Die Verantwortungsträger schaden der eigenen Gemeinde. Dem Bürger wird Rechtmäßigkeit vorgegaukelt.
Aus der Berichterstattung der Mieminger Dorfzeitung über die inszenierten Feierlichkeiten „100 Jahre Wassergenossenschaften“ könnten zwei grundlegende rechtsstaatliche Irrtümer abgeleitet werden. Den Texten der Dorfzeitung muss daher die rechtliche Realität gegenübergestellt werden. Die Wahrheit ist den Menschen zumutbar. Die öffentliche Diskussion der aufgeworfenen Rechtsfrage ist notwendig.
Die von den Wassergenossenschaften und der Gemeinde organisierte Feier und Veranstaltungsreihe „100 Jahre Wassergenossenschaften“ erweckt bei dem einen oder anderen Teilnehmer/Leser den Eindruck, dass das Mieminger Wasser im Eigentum der Wassergenossenschaften stünde. Dafür wurde bisher kein Hinweis vorgelegt, die vorhandenen Regeln und Daten belegen das Gegenteil.
Aussagekräftige Lebenszeichen hat Mieming zum vergangenen Wochenende an den Rechtsstaat gesandt.
allem zur agrarischen Machtergreifung benutzt wurde. Ihr Ausmaß ist am Ergebnis zu ermessen, insbesondere noch nach 80 Jahren.
Hofrat Dr. Arnold kommentiert im Schöpf-Blog das aktuelle Geschehen zu Zams. Ein Zitat daraus: „Zeitablauf heilt keinen Fehler und jene, die immer wieder die Unverletzlichkeit des Eigentums fordern, haben hier Gelegenheit, dies zu verifizieren, und jene, die nach Entbürokratisierung rufen, ebenso. Unrecht bleibt Unrecht auch dann, wenn man es nicht wahrhaben will.“
Die bei der Grundbuchsanlegung 1926 erhobenen Eigentumsrechte gründen auf dem Vergleichsprotokoll der Waldservituten-Ausgleichskommission vom 27. Feber 1848 und Kaufverträgen.