Aus der Berichterstattung der Mieminger Dorfzeitung über die inszenierten Feierlichkeiten „100 Jahre Wassergenossenschaften“ könnten zwei grundlegende rechtsstaatliche Irrtümer abgeleitet werden. Den Texten der Dorfzeitung muss daher die rechtliche Realität gegenübergestellt werden. Die Wahrheit ist den Menschen zumutbar. Die öffentliche Diskussion der aufgeworfenen Rechtsfrage ist notwendig.