Alt-Oberstaatsanwalt: „Geld her ist ein verfrühter Ruf“ tönt Dr. Eckart Rainer

Published date: Dienstag, 24 Mai 2011 09:09
„Geld her ist ein verfrühter Ruf“ tönt Dr. Eckart Rainer und nennt seinen aktuellen Beitrag zum Thema Agrargemeinschaften einen Versuch einer Beruhigung.

Ausgerechnet Dr.Eckart Rainer.
Händewaschen ist angesagt, eine Hand wäscht die andere. Diese Pfoten können nicht sauber werden.
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Dr. Rainer ist nun angetreten, das verhatschte TFLG und die Landeslinie im Umgang mit den VfGH-Erkenntnissen zu verteidigen. Vermutlich vereinbarungsgemäß.
Ausgerechnet jener Dr. Rainer, der zufälligerweise seit seiner Zeit als Oberstaatsanwalt in nicht trennbarem Zusammenhang mit dem gerichtlich festgestellten  >Schwarzmander-Machtmißbrauch-deals „LKF-Dr. Hosp-Innerreiterhof“>  in Außervillgraten steht.
Ausgerechnet jener Dr. Rainer, der durch seinen „Verzicht“ auf sein Vorkaufsrecht diesen „deal“ möglich gemacht hat.
Ausgerechnet jener Dr. Rainer, der auf Grund der ihm bekannten Verstöße der Beteiligten gegen den landwirtschaftlichen Grundverkehr in diesem Fall eigentlich als höchster Ankläger von Amts wegen auf Grund des Verdachtes des Amtsmißbrauch hätte einschreiten müssen.
Ausgerechnet jener Dr. Rainer, der durch diese schiefe Optik dem Ruf der Staatsanwaltschaft in Innsbruck vermutlich schweren Schaden zugefügt haben dürfte.
Ausgerechnet jener Dr. Rainer, der in Osttirol Großgrundbesitzer und bedeutendes Agrargemeinschaftsmitglied ist.
Ausgerechnet jener Dr. Rainer, der als Pensionist von den Tiroler Schwarzmandern, mit diesem nicht unbedenklichen Hintergrund, der mittlerweile einer adäquaten Verwendung zugeführten Justizministerin als Berater in Antikorruptionsfragen anempfohlen wurde.
Erwartungsgemäß lobt er das TFLG als verfassungsmäßig, obwohl nur einzelne Bestimmungen als nicht verfassungswidrig bestätigt wurden.
Erwartungsgemäß lobt er die Ungenauigkeit eines Gesetzes, welches die Lösung von Einzelfällen auf Streitereien bei  Behörden und Gerichten, vor allem aber auf den vollen Rechtsweg verlagert. Da ist kein Lob am Platz: Das ist gezielte Streitverlagerung zu den Bürgermeistern, Gemeinden und Agrargemeinschaften hin. Der kleine Funktionär muß weitreichende Entscheidungen treffen. Das Land drückt sich vor seiner Verantwortung, als Einbrocker der Misere, die Suppe auch wieder auszulöffeln. Der Rechtsweg wäre auch bei einem klarerem Gesetz jeder Partei offen. Zur Passivität des Landes in der Abwicklung der Fälle kommt noch die Verantwortungslosigkeit als Gesetzgeber. Das strategische Ziel ist,  Zeitschinden bis Vermögen und alle Gelder verbraucht und uneinbringlich sein werden.Erwartungsgemäß stellt der Oberstaatsanwalt in Ruhe die glasklare Substanzwert-Definition in den Erkenntnissen des VdGH in Frage und begründet mit der angeblichen Unklarheit die notwendige rechtliche Klärung am Rechtsweg.

Erwartungsgemäß unterstützt er mit seiner Aussage „Geld her ist ein verfrühter Ruf“ Haltungen, wie sie ganz aktuell von den >Unterlangkampfenern> gezeigt werden.
Erwartungsgemäß wirbt er wie Plattform-Oberhofer generell für den möglicherweise in seltenen Ausnahmefällen vorhandenen guten Glauben und für damit vermeintlich verbundene Rechte. Die Nutzungsrechte bestanden schon vor der rechtswidrigen Übertragung. Auf Basis dieser Rechte haben die Bauern jahrhundertelang Weide und Wald selbst bewirtschaftet. Klaglos, das ist heute noch unstrittig. Unterschwellig wirbt er dabei noch um Verständnis für die Verpächter von Landwirtschaften. Jene, die nur mehr Kapitalnutznießer sind und keine Hand rühren, so wie er selbst.
Erwartungsgemäß übersieht er, daß auch Agrargemeinschaftsfunktionäre als Funktionäre einer Körperschaft öffentlichen Rechts gemeint sind, wenn der VfGH sagt, es ist  -Zitat-  die Rechtsanschauung des VfGH, an die die Verwaltungsbehörden gemäß § 87 Abs. 2 VfGG gebunden sind“
Der Text setzt die oben geschilderte schiefe Optik unerträglich fort.