Die aufgehobene Scheinhauptteilung von Zams hat das allgemeine Interesse auf die Hauptteilungen der Agrarbehörde gelenkt. Der spektakulärste Fall, allein von der Größenordnung her, ist die Hauptteilung von Kals.
Anfang der 1970er Jahre wurde fast das gesamte Eigentum der Gemeinde Kals durch die Agrarbehörde mittels einer vorgeblichen Hauptteilung an neu gebildete Agrargemeinschaften übertragen. Es handelte sich um Gemeindegut im Ausmaß von fast 8 000 ha (79 836 244 m²). Der Gemeinde verblieben rund 10 ha (98 993 m²) an Gemeindevermögen. Die Landkarte links verdeutlicht die Dimension in Bezug auf die gesamte Talfläche.