Zeitzeuge des Zamser Unrechts

Published date: Samstag, 13 September 2025 14:59

Vor  60 Jahren ist Vizebürgermeister Ing. Egg aus Protest gegen die Regulierungen des Gemeindegutes zurückgetreten. Seine öffentliche Begründung ist ein eindrucksvolles Zeitzeugnis.

Der sehr persönliche Protest ergänzt unmittelbar und authentisch das harte Bild, das sich durch die Analysen auf der Grundlage der Grundbuchanlegungsgesetze zwangsläufig ergibt. Die Schlussfolgerung ist identisch, das Gemeindevermögen von Zams sollte durch die „Regulierungen“ vernichtet werden und würde dann nur mehr aus den vier Buchstaben des Namens bestehen.

Analysen:

Der öffentliche Protest

Vorgeschichte – Waldnutzung für Gemeinde

Gemeindevertreter ohne Mandat des Gemeinderates

Das Wirken der „Gemeindevertreter“ in den Tiroler Regulierungsverfahren ist höchst aufklärungsbedürftig. Sie wurden von der Aufsichtsbehörde und nicht vom Gemeinderat bestimmt. Die Honorierung ihrer „Leistungen“ ist nicht offengelegt. Inwieweit sie in den einzelnen Fällen in die nach TGO alleinigen Verfügungsrechte des Gemeinderates eingegriffen haben, ist unklar. Es geschah jedenfalls immer zum Schaden der Gemeinden.

Enteignung zugunsten eines noch nicht existenten Agrarvereines

Egg nennt das Kind beim Namen, die bescheidmäßige Übertragung des Eigentums an einen noch nicht existenten Agrarverein ist mit gesetzloser Enteignung gleichzusetzen. Der im TFLG gesetzlich vorgesehener Gemeindeanteil von 20 % wird mit 8 % weit unterschritten. Für den „Zammer Interessensvertreter“ ist das noch zu viel. Das Verhalten der bei allen Regulierungsverfahren in Tirol eingesetzten „Gemeindevertreter“ ist durch Befangenheit gekennzeichnet.

Enteignung vom Venet bis ins Lechtal

Egg prognostiziert das, was tatsächlich eingetreten ist. Siehe >> Zams – die totale Vernichtung des Gemeindegutes.

Grundrechtsbewusstsein

Er verdeutlicht 1965 (!!!) die Grundrechtsverletzung, die der VfGH 1982 im Erkenntnis VSlg 9336 mit der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes begründet hat, mit konkreten, einfachen Zahlen: Es würde jenes Vermögen an 114 Private übergeben werden, das bis dahin im Eigentum einer Gemeinde mit 2600 Bürgern stand.

Demokratischer Widerstand

Vzbgm. Ing. Egg versuchte, durch einen Antrag im Gemeinderat die geplante Vorgangsweise zu verhindern.

Der Antrag:

Der Antrag seiner Fraktion wird von der Mehrheit abgelehnt. Die SPÖ-Fraktion legte daraufhin alle Funktionen im Gemeindevorstand nieder. Ing. Egg ist als Bürgermeisterstellvertreter zurückgetreten. Sein Resümee ist bedrückend. Seine Vorhersage ist eingetreten.

Autoritäre Reaktion der Tiroler Landesregierung

Die Tiroler Landesregierung hatte die Absicht, die Übertragung des Gemeindevermögens mit allen Mitteln durchzusetzen. Obrigkeitskritische Äusserungen mit öffentlicher Kritik wurden von der Regierung nicht geduldet. Es wurde politischer Druck ausgeübt. Die Vorgangsweise des Amtes der Tiroler Landesregierung war je nach politischer Färbung der Kritiker unterschiedlich. Deshalb seien hier neben Ing. Egg zwei weitere Beispiele angeführt.

Ing. Egg als Ortsobmann der SPÖ, wurde angezeigt, die Gendarmerie hat gegen ihn ermittelt. Dies ist aktenkundig. Die von ihm angeführte „gefährdete Rechtsstaatlichkeit“ durch die „ständestaatlichen Gesetze“ bezieht sich auf das TFLG vom 6.6.1935 § 38 (2), das in der NS-Zeit von Haller als Begründung für die Eigentums-Übertragungen angeführt wurde und das 1951 und später noch immer als Rechtsgrundlage zitiert wurde (Siehe unten).

In Iselsberg-Stronach wurden der ÖVP-Ortsobmann Simon Wallensteiner und der ÖVP-Gemeinderat Anton Obersteiner vom Amt der Tiroler Landesregierung, über die Bezirkshauptmannschaft, aufgefordert, bei sonstiger Androhung einer Anzeige, ihre Kritik zurückzunehmen und sich dafür zu entschuldigen.

In Ainet erhielt Bürgermeister Girstmair vom Landeshauptmann selbst die Aufforderung umzudenken.

Das Ziel war und ist das Stillschweigen über das Agrarunrecht vor und gegenüber allen Bürgern Tirols. Seit der Notwendigkeit von politischen Partnerschaften in der Regierung wurde dies erkennbar zu einer Koalitionsbedingung erhoben.

Iselsberg- Stronach

 

 

 

Ainet

Sonstige

Diese bekannten Beispiele sind nur ein Bruchteil der verübten Fälle des politischen Drucks. Die Koppelung von Landeszuschüssen für Gemeindeprojekte an das Wohlverhalten der Gemeinde in Agrargemeinschaftsfragen wurde und wird vielfach zugemutet.