Presse - Kommentare - Aussendungen

TT: Höchstgericht hakt Agrarfrage ab

Anton Steixner schlägt argumentative Purzelbäume:
Für ihn sind die vorliegenden Erkenntnisse der Beweis dafür, „dass unser Agrargesetz passt und die Behörde sehr gut arbeitet“. Steixner geht davon aus, das trotz Klärung des Holzüberlings durch den Obersten Agrarsenat diese Frage noch von den Höchstgerichten behandelt wird. „Offen ist dann noch das Thema Rücklagen.“

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Bauernzeitung: Wo liegen die Grenzen für Politpropaganda?

Gewohnt arrogant stellt Bauernbunddirektor Dr. Raggl in seinem Kommentar die Frage "Wo liegen die Grenzen für Politpropaganda?".
>>BZ 25-12>>
Im anschließenden Text wird den Lesern der Zeitung die Unwahrheit untergejubelt.
>>Raggl&Steixner reagieren systemkonform>>
Womit Raggl die Frage für die Zielgruppe "seine eigenen Leute" beantwortet hat. Desinformation, Lug und Trug sind die Kriterien.
Bei meiner Ehr'.


Rundschau: Der Anfang vom Ende ... und Bezirksblatt: Der Aufmarsch zum letzten Gefecht?

Die Wiederherstellung des Rechts, die Aufhebung des politisch verübten Agrargemeinschaftsunrechts, die Rückübertragung des Gemeindegutes, kann nicht verfassungswidrig sein, das sagt schon der Hausverstand. Die Verfassung schützt kein "Beutegut", was aber Steixner und seine Bauernbund-Schwarzmander dem Volk einreden wollen.

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